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Risikobasierte Kategorisierung
Der EU AI Act definiert vier Risikostufen mit zunehmenden Compliance-Anforderungen:
Inakzeptables Risiko
Verbotene Anwendungen gemäß Art. 5 (z.B. Social Scoring)
Umsetzungsfrist: Unmittelbar mit Inkrafttreten
Hochrisiko-Systeme
Klassifizierungskriterien nach Anhang III
Beispiele: Medizingeräte, kritische Infrastruktur
Konformitätsnachweis durch CE-Kennzeichnung erforderlich EU AI Act, Art. 43
Begrenztes Risiko
Transparenzpflichten gemäß Art. 52
Typische Anwendungen: Chatbots, Deepfakes
Minimales Risiko
Keine spezifischen Auflagen
Freiwillige Einhaltung ethischer Leitlinien empfohlen
Weitere Infos unter: "2.3 Tools & Templates".
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