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Risikobasierte Kategorisierung
Der EU AI Act
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verwendet eine beschreibende Risikoklassifizierung anstelle eines nummerischen oder alphanumerischen Systems. Die vier Risikostufen sind:
- Inakzeptables Risiko (Verbotene KI-Systeme, z. B. Social Scoring)
- Hohes Risiko (z. B. KI in der kritischen Infrastruktur, Gesundheitssektor, biometrische Identifikation)
- Begrenztes Risiko (z. B. Chatbots, die kennzeichnungspflichtig sind)
- Minimales Risiko (z. B. generative KI wie ChatGPT, Grok oder DeepSeek)
Im Gegensatz zu Kreditratings (z. B. AAA, BB) oder Sicherheitsklassifizierungen (z. B. ISO/EIC 62443 für IT-Sicherheit) bleibt der AI Act bei rein verbalen Beschreibungen. Dies soll die Flexibilität der Gesetzgebung gewährleisten, da sich KI-Technologien rasch weiterentwickeln.
Inakzeptables Risiko
Verbotene Anwendungen gemäß Art. 5 (z.B. Social Scoring)
Umsetzungsfrist: Unmittelbar mit Inkrafttreten
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