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Auf den folgenden Seiten werden wir vor allem auf normungsrelevante Inhalte der Ökodesignverordnung eingehen. Wenden Sie sich hinsichtlich der Themen wie Vernichtungsverbote, Marktüberwachung usw. bitte an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). 


Die neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 "zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR), ist ein zentraler Bestandteil des Circular Economy Action Plans und damit des Europäischen Green Deals.

"Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen geschaffen, die Produkte erfüllen müssen, um in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen zu werden, um so die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten zu verbessern, damit nachhaltige Produkte zur Norm werden, der CO2-Fußabdruck und ihr Umweltfußabdruck über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg verringert wird und der freie Verkehr nachhaltiger Produkte im Binnenmarkt sichergestellt ist." ((EU) 2024/1781 Artikel 1 (1))

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Erweiterter Geltungsbereich

Die Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich von bislang energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner) auf nahezu alle Arten von Produkten, einschließlich Bauteilen und Zwischenprodukten, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Auch digitale Inhalte, die integraler Bestandteil eines physischen Produkts sind, müssen in den Anwendungsbereich aufgenommen werden. ((EU) 2024/1781 Article 5 (13) Generelle Ausnahmen von der Verordnung gibt es nur für wenige Produktbereiche (z.B. Fahrzeuge, Arzneimittel, Lebensmittel, Erzeugnisse menschlichen Ursprungs). ((EU) 2024/1781 Artikel 1 (2)) Vom Geltungsbereich umfasst werden auch Onlinehandel und Importware.  

Die von der EU Kommission in ihrem ersten Arbeitsplan (VÖ 04/2025) priorisierten Produktgruppen finden Sie hier.

Neue Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg – Paradigmenwechsel in der Produktpolitik

Die ESPR bringt eine Reihe neuer Anforderungen mit sich, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts betreffen. Um den Umweltauswirkungen entgegenzuwirken, müssen die Ökodesignanforderungen in den künftig folgenden delegierten Rechtsakten die folgenden Produktaspekte verbessern, sofern diese für die Produktgruppe relevant sind (((EU) 2024/1781 Article 5 (1): 

 

(EU) 2024/1781 Article 5

Die ESPR geht damit weit über die bisherigen Ökodesign-Anforderungen hinaus und nimmt sämtliche Produktaspekte in den Blick, die für die Umstellung zur Kreislaufwirtschaft relevant sind. Dazu zählen auch abfallrechtlich geprägte Produktaspekte wie Reparierbarkeit, die Möglichkeit der Wartung und Instandsetzung (Refurbishment) und die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung (Remanufacturing). Der Produktaspekt der Reparierbarkeit hat darüber hinaus Bedeutung für die in der Right-to-Repair-Richtlinie beschriebene Reparaturpflicht. Diese Pflicht besteht bezüglich solcher Waren, für die in Unionsrechtsakten wie der ESPR, Anforderungen an die Reparaturfähigkeit festgelegt sind.

Welche konkreten Ökodesign-Anforderungen an die jeweilige Produktgruppe gerichtet werden, wird durch delegierte Rechtsakte definiert, zu deren Erlass die EU-Kommission befugt ist. Neben produktspezifischen Ökodesign-Anforderungen können auch horizontale, also verschiedene Produktgruppen übergreifende, Anforderungen gestellt werden. (EU) 2024/1781 (15) Betroffenen Unternehmen wird eine Übergangszeit von 18 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Produktverordnung eingeräumt. Die Anforderungen, die die delegierten Verordnungen an das Produktdesign stellen, müssen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens erfüllt werden.

Mit dieser Verordnung wird zudem ein digitaler Produktpass eingeführt ((EU) 2024/1781 Artikel 1 (1)) dieser setzt einen erlassenen anwendbaren delegierten Rechtsakt mit darin genannten Informationen voraus. ((EU) 2024/1781 Artikel 2 (28)):

"Die Informationsanforderungen sehen vor, dass Produkte nur dann in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn ein digitaler Produktpass verfügbar ist, der im Einklang mit den gemäß Artikel 4 sowie Artikel 10 und Artikel 11 erlassenen anwendbaren delegierten Rechtsakten steht."  ((EU) 2024/1781 Artikel 9)

Zur Kommunikation der Umwelteigenschaften der Produkte gegenüber Verbraucher*innen soll aber weiterhin die Energieverbrauchskennzeichnung dienen. Hier ist eine Ergänzung um einen Reparierbarkeits-Index bzw. ein Ökodesign-Label vorgesehen.


Mit diesen neuen Anforderungen sowie der verpflichtenden Einführung eines digitalen Produktpasses für alle regulierten Produkte, dem geplanten Ökodesign-Label und Reparierbarkeitsindex, müssen sich Hersteller und Inverkehrbringer auf fundamentale Veränderungen einstellen. Transparenz, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit rücken in den Mittelpunkt der Produktpolitik.

Vernichtungsverbot

Das Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte bestimmter Textilien und Schuhe wird durch die ESPR ermöglicht und ab Juli 2026 gelten. Es kann künftig auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden.

Eckdaten

Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)

ESPR
in Kraft seit18. Juli 2024
Bezeichnung

VO (EU) 2024/1781

löst abÖkodesign-Richtlinie 2009/125/EG
RechtstextLink zur EU COM


kostenloses Whitepaper mit einer Zusammenfassung verschiedener Inhalte der ESPR: Link