Produktspezifische Verordnungen werden in mehreren Schritten vorbereitet. Die EU-Kommission schlägt sowohl unter der bestehenden Ökodesign-Richtlinie als auch der neuen Ökodesign-Verordnung jeweils die konkreten ökologischen Anforderungen vor, die in einer Produktverordnung gesetzt werden sollen. Die deutsche Delegation erarbeitet im Vorfeld eine Position, die zwischen den beiden beteiligten Bundesoberbehörden, der BAM und dem Umweltbundesamt (UBA), abgestimmt wird. Basis der Stellungnahmen sind Anhörung nationaler, produktgruppenspezifischer Beraterkreise. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Beraterkreises kommen aus Industrie- und Umweltverbänden, Unternehmen, Normungsgremien, unabhängigen Organisationen sowie den beteiligten Behörden und Ministerien. Basis der Stellungnahme ist außerdem die eigene wissenschaftliche Prüfungen der Kommissionsvorschläge. Dies geschieht im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie weiterer gegebenenfalls betroffener Ressorts.
BAM und UBA vertreten die deutsche Bundesregierung im Konsultationsforum (zukünftig Ökodesign-Forum) auf EU-Ebene und bringen in diesem Rahmen die zuvor entwickelte Stellungnahme ein.
Koordinierung der nationalen Position:
BAM - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
UBA - Umweltbundesamt
Anmeldung zum Beraterkreis: hier entlang
Konkrete Anfragen: oekodesign@bam.de