Einleitung
Der europäische Textilverbrauch zählt zu den drei größten Belastungen für Wasser- und Landressourcen und zu den fünf größten Belastungen in Bezug auf die Rohstoffnutzung und Treibhausgasemissionen. Insbesondere im Bereich der Modeindustrie hat sich der Verbrauch seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt; die Tragedauer hat sich im Durchschnitt halbiert.
Vor diesem Hintergrund wurde im Circular Economy Action Plan 2020 der EU ein Fokus auf den Textilsektor gelegt. Eine Transformation des linearen Geschäftsmodells in eine zirkuläre Produktion, zu einem zirkulären Design sowie ein Wandel hin zu langlebigen Produkten, zur Wiederverwendung und zu Recycling ist notwendig, um Einflüsse auf Umwelt und Klimawandel zu minimieren.
Textilien sind sehr vielfältig und bestehen häufig aus unterschiedlichen Fasermischungen und anderen, nicht textilen Bestandteilen; in Abhängigkeit ihres Anwendungsbereiches müssen sie unterschiedliche Funktionen erfüllen. Vergleicht man beispielsweise den Gesundheits-, den Fahrzeug- oder Baubereich, so müssen Textilien jeweils ganz anderen Anforderungen
genügen als im Bekleidungs- oder Heimtextilsektor.
Vor dem Hintergrund der Produktionszahlen wie auch des Konsums in Deutschland und der EU haben die Fachleute entschieden, sich bei der Erarbeitung von Normungsbedarfen grundsätzlich auf Bekleidung und Heimtextilien (ohne Matratzen und Teppiche) zu beschränken. Zum Bereich der Bekleidung gehören auch Medizinbekleidung sowie Arbeitsbekleidung inklusive Kleidung für persönliche Schutzausrüstung. Andere Produkte aus textilen Materialien wie z. B. Faserverbundwerkstoffe, Bautextilien und Geotextilien sind
in Bezug auf die Verwendung und Nutzungsart wie -dauer anders einzuordnen.
Für die Herstellung bzw. die Einfuhr von Textilien spielt insbesondere die EU-Chemikalienverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Verordnung) eine große Rolle. Beim Herstellungsprozess und der Weiterverarbeitung (Färben, Ausrüsten, Finishing u. a.) kommen mehr als 7000 Chemikalien zur Anwendung, die im Textil verbleiben. Ebenso ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG, 2021) in Deutschland mit Regelungen zu Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbrauchendenprodukten zu berücksichtigen. Zusätzlich gibt es für sicherheitsrelevante Produkte wie z. B. persönliche Schutzausrüstung die europäische PSA-Verordnung (EU 2016/425) und für Medizinprodukte die europäische
Medizinprodukteverordnung (MDR, EU 2017/745). Für textile Produkte ist ebenfalls die EU-Textilkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung EU Nr. 1007/2011) zu beachten. Diese wird in Deutschland mit dem Textilkennzeichnungsgesetz von 2016 umgesetzt. Eine Pflegekennzeichnung für Textilien ist in Deutschland, im Gegensatz zu
anderen Ländern wie bspw. Österreich, nicht verpflichtend.
Für die Abfallbewirtschaftung von Textilabfällen aus Haushalten oder anderen Herkunftsbereichen wie Produktion, Reinigungsbetrieben, Hotels, Gastronomie, Verwaltung oder Handel gibt es bislang keine spezialgesetzliche Regelung.
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sieht die Getrennterfassung von Textilien aus anderen Herkunftsbereichen bereits vor. Ab dem 01.01.2025 sind aufgrund
der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in 2020 (KrWG) [176] darüber hinaus auch Textilabfälle aus Haushaltungen
getrennt zu erfassen.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach der Veröffentlichung der Normungsroadmap Circular Economy gilt es nun, die erarbeiteten Bedarfe aus den verschiedenen Themenfeldern in die Umsetzung zu bringen. Wie das konkret aussieht und welche Bedarfe in welcher Form und Zeitspanne umgesetzt werden, hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab.
Wir halten Sie hier auf DIN.One über die aktuellen Geschehnisse auf dem Laufenden.
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