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Projekttitel: Standard für ökologische Aufwertung und Umweltwertschöpfung




deutscher ProjekttitelStandard für ökologische Aufwertung und Umweltwertschöpfung
englischer ProjekttitelStandard for ecological upgrading and environmental value creation



Ideengeber*in: GREENZERO GmbH


Name

Anne Lange (Ansprechpartnerin), Vertretung: Madlen Sprenger

Organisation

GREENZERO GmbH

Adresse

Preusweg 99

52074 Aachen

E-Mail (optional)anne.lange@greenzero-group.com, sprenger@heimaterbe.de
Telefon (optional)


Website (falls vorhanden)https://greenzero-group.com/#standard
Wie sind Sie auf DIN-Connect aufmerksam geworden?Durch Partner

Potenzielle Projektpartner*innen


Unsere derzeitigen Wegbereiter:innen:

  • GREENZERO/HeimatERBE – Nachhaltigkeitsexpert:innen für Kompensation und Transformation
  • TU Berlin (Lehrstuhl Technischer Umweltschutz) – wissenschaftlicher Beirat für den GREENZERO-Standard
  • Innovationsgesellschaft Technische Universität Braunschweig mbH (iTUBS) – Berechnungsmodelle für den Umweltwert
  • Büro Raskin – Partner für Ökosystemüberlegungen und externes Monitoring
  • ifeu Institut – Gutachten zum Ansatz des GREENZERO-Standards im Auftrag von dm drogeriemarkt
  • Büro Düllmann – Partner für Bodenuntersuchungen und Geotechnik/Hydrologie
  • UrbanZero – als Anwender der DIN SPEC wird Duisburg-Ruhrort das erste städtisches Quartier, welches bis 2029 umweltneutral handeln wird inkl. der ökologischen Aufwertung städtischer Flächen gem. dieser DIN SPEC
  • Kund:innen und Partner:innen aus der Initiative „Gemeinsam umweltneutral handeln“ als erste Anwender:innen dieser DIN SPEC (z.B. z.B. dm-drogerie markt GmbH + Co. KG, Franz Haniel & Cie. GmbH, Enkelgerecht GmbH)

Weitere potentielle Partner:innen könnten Personen(kreise) aus der Politik, Forschungsinstitute, Unternehmen aus verschiedenen Branchen, Netzwerke mit Themenschwerpunkten in der nachhaltigen Entwicklung und NGOs sein.

Abstract


Der Standard für ökologische Aufwertung und Umweltwertschöpfung zielt auf eine ganzheitliche, interdisziplinäre Bewältigung ökologischer Problemlagen und einen ökonomisch-ökologischen Ausgleich zwischen Umweltschäden und Restitution.

Durch eine naturschutzfachliche Aufwertung degradierter Flächen entstehen (neue) leistungsstarke und resiliente Ökosysteme. Mit ihnen gewinnt die Biosphäre nachhaltig Biodiversität (zurück). Sie stärkt die Potenziale der Natur, anthropogenen Umweltauswirkungen ganzheitlich entgegenzuwirken (Ökosystemdienstleistung). Gleichzeitig wird, synchron zu dem in Umweltkosten gemessenen Umweltschaden, ein ökonomisch beschriebener ökologischer (Mehr-)Wert geschaffen, der Umweltwert – beides jeweils in Euro (nicht: in Ökopunkten oder ähnlichem).

Durch diese DIN SPEC wird so eine Norm gesetzt, die eine exakte, verifizierbare Kompensation auf wissenschaftlich valider, reliabler und durch Dritte nachvollziehbarer Basis ermöglicht. Erfolgt Renaturierung sowie die Berechnung des dabei entstehenden Umweltwertes entsprechend den Kriterien dieser DIN SPEC, können Umweltkosten ökonomisch vermittelt ökologisch valide ausgeglichen werden.

Wie findet die ökologische Aufwertung statt?

Ökologische Aufwertung meint hier die (Flächen-)Entwicklung von einem aus ökologischer Sicht ungünstigen Ausgangszustand zu einem günstigen Zielzustand, zu naturnahen oder schützenswerten kulturlandschaftlich geprägten Ökosystemen.  Drei Phasen bestimmen dabei die Flächenentwicklung: (1) die Grundlagenplanung, (2) die langfristig angelegte naturschutzfachliche Entwicklungsplanung und (3) die Maßnahmenumsetzung. Ziel ist es, dauerhaft die größtmögliche Vielzahl von Lebensräumen, Arten und Genpools samt ihren ökologischen Leistungen zu etablieren. Die Maßnahmen werden unter ökologischer Begleitung, möglichst schonend und nach strengen naturschutzfachlichen Kriterien umgesetzt und mit voranschreitender Renaturierung und Entwicklung der Fläche weitere wiederkehrende Untersuchungen durchgeführt (Monitoring).

Was ist der Umweltwert?

Der Umweltwert (in €) errechnet sich aus den gesamten Kosten (Vollkosten), die notwendig sind, um degradierte Ökosysteme eines bestimmten Systems (etwa: einer bestimmten Fläche) ökologisch dauerhaft und nachhaltig zu renaturieren. Dazu entwickelte die Innovationsgesellschaft der Technischen Universität Braunschweig – iTUBS GmbH – ein betriebswirtschaftlich-mathematisches Modell für das GREENZERO-Unternehmen HeimatERBE. Dessen Umweltwert setzt die ökologische Aufwertung einer Fläche und die dazu erforderlichen ökonomischen Aufwände mit einer Wert(steigerungs)ermittlung in Bezug. Das Ergebnis ist ein (Plan-)Wert und somit Kompensations“preis“ einer bestimmten Fläche, der Einfachheit halber gerechnet auf einen Quadratmeter und ein Jahr.

Wie kann ganzheitliche Kompensation stattfinden?

Der auf Basis der iTUBS-Methode berechneten Umweltwert (in €) kann genutzt werden, um die Umweltkosten (in €) von Produkten und Dienstleistungen, Organisationen und urbanen Quartieren auszugleichen. Der für den Umweltwert zu zahlende Geldbetrag („Preis“) gleicht der Höhe der Umweltkosten.

Im Folgenden werden Quellen in Kurzform angegeben. Alle Nachweise nicht verlinkter Referenzen können erfragt werden.  

Innovationsgrad


Jeder Euro, der in Europa in die Wiederherstellung der Natur investiert wird, bringt einen Nutzen von acht bis 38 Euro für die EU mit sich (Europäisches Parlament, 2023). Diese DIN SPEC schafft durch Ökonomisierung Anreize zur ökologischen Aufwertung und beschreibt überregional geltende Kriterien zur Durchführung ganzheitlicher Stärkung von Ökosystemleistungen. Der Grad der Neuerung ist damit ausgesprochen hoch, da

  • es zuvor keine betriebswirtschaftlich-wissenschaftliche Methode zur Ermittlung geschöpften (Umwelt- und Mehr-)Werts gab,
  • der Wert der Renaturierung zuvor kein Marktelement war und damit ausschließlich die Folgekosten der Degradierung der Natur für die Gesellschaft beziffert wurden,
  • es keine einheitliche, übergeordnete Strategie oder überregional anwendbaren, ganzheitlichen Kriterien zur Renaturierung und ökologische Flächenbewirtschaftung gab, da diese dezentral durch die Kommunen oder Förderämter bestimmt wurden, und
  • der Kompensationsmarkt bisher keine zufriedenstellende, nachweisbare ganzheitliche Lösung bereitstellte, welche durch diese DIN SPEC ermöglicht wird.

Diese DIN SPEC schafft valide, ganzheitliche Kriterien zur Stärkung des Schutzguts Ökosystem und gleichzeitig ökonomische Anreize zur ökologischen Aufwertung auch in der Privatwirtschaft. Sie bietet so erhebliches Potential für die Allokation privater Mittel, die in enormen Größenordnungen benötigt werden, um die Renaturierungsziele der Vereinten Nationen und der EU überhaupt erreichbar erscheinen zu lassen (siehe Kapitel Nutzen und Ziele: europäische/internationale Bedeutung). 


Welche Situation liegt aktuell wie vor?

1) Entwicklung von Flächen in Deutschland

In den vergangenen Jahrzehnten ergaben sich drastische Qualitätsverluste in allen Lebensräumen. Dies führte zu einem Rückgang der Biodiversität und einer Verminderung der ökologischen Leistungsfähigkeit und Resilienz von Ökosystemen. Beispielhaft sind die Entwicklungen nach Grünland-Report (2014) des Bundesamtes für Naturschutz, welcher 7,4% (82.000 Hektar) Verlust des bundesweiten Grünlands mit hohem Naturwert in den Jahren 2009 bis 2013 beziffert (BfN, 2024). Laut des Umweltbundesamts (UBA, 2023) nahmen die Grünflächen zwischen 1991 und 2022 um rund 11% ab. Dieses Phänomen zeigt sich nicht nur im Kontext des ökologischen Landbaus, sondern erstreckt sich gleichermaßen auf sämtliche andere Lebensräume, die Schutz und Restauration erfordern.

2) Wie findet ökologische Aufwertung heute statt?

Der Naturschutz liegt überwiegend in der öffentlichen Hand und wird zusätzlich durch gemeinnützige Organisationen unterstützt. Kommunale Grünflächenbewirtschaftung und das Liegenschaftsmanagement außerhalb von Gebäuden ist Sache der Verwaltung (dem kommunalem Grünflächenamt) oder eines kommunalen Unternehmens. Ziele und Anforderungen an die Flächenbewirtschaftung werden deutschlandweit stark dezentral formuliert, und die Pflege entsprechend unterschiedlichen Prioritäten, Zielen oder Fähigkeiten durchgeführt. Dies kann sowohl schwankende Qualitäten der Flächenentwicklung, der Pflege und der erzielbaren ökologischen Mehrwerte als auch der sich differenzierenden Verteilung monetärer Mittel zur Folge haben. Auch auf EU-Ebene sind die Ziele nur vage formuliert und der Weg zur Erreichung offengelassen (siehe Fauna-Flora-Habitatrichtlinie).

Ist von „Kompensation“ in Bund und Ländern die Rede, geht es in der Regel um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft (vgl. §15 BNatSchG; LfU Bayern, 2023). Das heißt, Naturschutzgesetze und -verordnungen von Bund und Ländern schreiben die Vermeidung bzw. Kompensation der (weiteren) ökologischen Abwertung für den Fall vor, dass Naturbereiche zerstört werden, z.B. durch den Bau von Industrieflächen. Sie lassen dabei aber außer Acht, dass es abseits solcher Abwertungsmaßnahmen bereits zahlreiche degradierte Flächen gibt, deren ökologische Leistungs- und Widerstandsfähigkeit auf einem geringen Niveau ist. Deren ökologische Aufwertung, losgelöst von eventuellen Verschlechterungen anderer Flächen, findet regulativ keine Beachtung.

3) Mittelverteilung

Die monetären Mittel für die ökologische Flächenmanagement kommen i.d.R. aus der Kommune, privatwirtschaftlich finanziert findet kaum Renaturierung statt. Je nach regionalen Bedingungen sowie dem Grad der Mittelverfügbarkeit bzw. Verschuldung ist das Management von Grünflächen von dem verfügbaren Budget der Kommune oder Gemeinde abhängig.


Welche Bedarfe und Lösungen (aktueller Stand der Wissenschaft und Technik) liegen bei welchen Marktteilnehmern*innen vor?

Marktteilnehmende sind folgende Gruppen:

  • Bund, Bundesländer, Städte, Kommunen und Gemeinden

Deutschland trägt als Teil der Weltgemeinschaft sowohl das aktuelle Dekadenziel der Vereinten Nationen wie auch die Ziele des Europäischen Naturschutzgesetzes explizit mit (siehe Nutzen und Ziele: europäische/internationale Bedeutung). Beide supranationalen Organisationen fordern die umgehende, breit angelegte Wiederherstellung zerstörter Biotope auf 30 respektive 20 Prozent der globalen/europäischen Fläche, und zwar binnen weniger Jahre (bis 2035).

Einigkeit herrscht insoweit, dass diese überaus ambitionierten Ziele, wenn überhaupt, so nur unter massiver privater Förderung überhaupt als erreichbar angesehen werden dürfen. Infolgedessen ist insbesondere die EU und mit ihr der Bund wie die Länder bemüht, privatwirtschaftlich gedachte Konzepte flächiger Inwertsetzung degradierter Flächen zu etablieren.

  • Agrar- und Landwirtschaft

Die europäische Landwirtschaft wird von zahllosen europäischen Gesetzen und Verordnungen der Bewirtschaftung geprägt. Sie erlebt derzeit durch strengere (Düngemittel-)Verordnungen, wachsende internationale Konkurrenz, Ressourcenengpässe, sich häufende Starkwetterereignissen und durch die teilweise Verschiebung der Konsumentennachfrage zu nachhaltigen Produkten eine erhebliche Veränderung. Eine Unterstützung dessen findet häufig mit Subventionen oder Sonderausgaben statt. Langfristige Transformationshilfen ohne Einmalcharakter fehlen.

  • NGOs, sonstige Naturschutzprogramme

Der Verlust an Biodiversität wurde und wird vorwiegend von Nichtregierungsorganisationen und Naturschutzvereinigungen beobachtet und öffentlich gemacht. Sie haben, meist spendenfinanziert, seit Dekaden immer wieder Kampagnen und Projekte für den Naturschutz gestartet und realisiert. Das langsam zunehmende Bewusstsein für ökologisch-nachhaltiges Wirtschaften wurde in der Forstwirtschaft entwickelt und in den letzten Jahrzehnten auf weitere Felder übertragen.

  • Organisationen – Unternehmen, Institutionen

Auch Unternehmen sind durch ihren Bedarf an Ressourcen abhängig von der Natur und ihrer Regenerationsfähigkeit. Sie suchen insbesondere Konzepte für eine nachhaltige, in Kreisläufen gedachte Rohstoffbeschaffung.

Gleichzeitig steigt das Bewusstsein für sowie die Nachfrage nach nachhaltigen, umweltfreundlichen Produkten, Dienstleistungen, nach nachhaltig agierenden Arbeitgebern und Industrien. Die Politik befördert diese Transformation (auf Ebene des Bundes, der EU und UN) durch auf Nachhaltigkeit zielende Gesetze, Verordnungen sowie Marktsysteme („GREEN DEAL“, Europäische Kommission, 2019).

Lösungen können durch den technologischen Fortschritt oder Produktionsumstellungen zur Effizienzsteigerung und damit geringeren Ressourcenbedarf erzielt werden. Außerdem können neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen freiwillige Projekte unterstützt oder ins Leben gerufen werden. Auf dem Markt bieten diverse Firmen Kompensationsmöglichkeiten (vorrangig für CO2-Äquivalente) an, um Organisationen durch den Kauf von Zertifikaten eine (Klima-)Neutralität zu bescheinigen.


Weshalb sind diese vorhandenen Lösungen nicht hinreichend genug?

1) Entwicklung von Flächen in Deutschland

Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschaft (BfN), brachte es auf dem Punkt, als sie im 2014er Grünland-Bericht schlussfolgerte: "Diese drastische Abnahme [des bundesweiten Grünlands] ist für den Naturschutz kritisch. Sie zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt […] nicht die beabsichtigte Wirkung hatten" (BfN, 2014). Zwar konnte durch u.a. die Agrarreform 2013 dieser Trend verlangsamt werden (UBA, 2023), aber – wie es sich auch in den Strategien der Europäischen Union und BRD (siehe Welche Situation liegt aktuell wie vor?) widerspiegelt – nicht im ausreichenden Maße. Dies ist ebenso übertragbar auf nicht-wirtschaftlich genutzte Lebensräume.

Zusätzliche Maßnahmen und Mechanismen zur ganzheitlichen Stärkung von Natur und Umwelt müssen geschaffen und etabliert werden, sodass langfristig eine angemessene Leistungs- und Widerstandsfähigkeit der Umwelt für eine Balance zwischen Verschleiß und Widerherstellung (insbesondere von essenziellen Systemleistungen der Natur) sorgen kann.

3) Wie findet ökologische Aufwertung statt?

Einheitliche Normen und Regeln für die Renaturierung und ökologische Aufwertung von Flächen und Systemen gibt es weder in der EU noch in Deutschland (siehe oben). Kriterien zur ökologischen Aufwertung variieren in den Gesetzen und Verordnungen der Staaten, des Bundes und der Länder. Gleichzeitig variieren länderspezifisch die Kriterien für Förderungen von Renaturierung- und Naturschutzprojekten erheblich. Infolgedessen gibt es weder europa- noch deutschlandweit eine systematische ökologische Aufwertung, keine gemeinsamen, ganzheitlich gedachten Strategien und Konzepte zur Wiederherstellung von Biotopen und kaum Instanz zum übergeordneten Monitoring der Wirksamkeit und Effizienz solcher Konzepte.

Zwar regeln Naturschutzgesetze und -verordnungen die Vermeidung von ökologischen Verlusten durch Kompensationsmaßnahmen (z.B. bei einem industriellen Neubau o.Ä.), aber nicht die Rückgewinnung und Stärkung der natürlichen Resilienz und Widerstandsfähigkeit (Renaturierung und Aufwertung). In der Praxis findet in der Regel keine dauerhafte Kontrolle der verpflichtenden Kompensationsmaßnahmen statt und ebenso selten eine erfolgreiche Kompensation von Landschafts- und Natureingriffen.

3) Mittelverteilung

Im Etat des Bundeshaushaltes für das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sind im Jahr 2023 Mittel von rund 2,45 Milliarden Euro vorgesehen, von denen nur ein kleiner Teil in ökologische Aufwertungen fließt. Der Etat insgesamt entspricht ca. 0,5 % der geplanten Gesamtausgaben des Bundes im Jahr 2023, der Anteil für Naturschutzmaßnahmen und ökologische Aufwertung liegt im Promillebereich der Gesamtleistung Deutschlands. Gleichzeitig bedarf die von UN und EU vergleichsweise umgehend geforderte ökologische Aufwertung großer Flächenanteile (in der EU, wie erläutert, immerhin 20 Prozent der Landmasse) jahrzehntelanger Investitionen im zwei- bis dreistelligen Milliardenbereich, die die öffentliche Hand allein in keinem denkbaren Szenario zur Verfügung stellen kann.

4) Kompensation

Das Bundesnaturschutzgesetz versteht unter „Kompensation“ Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für (geplante) Eingriffe in die Natur und Landschaft, also Maßnahmen zur Sicherung eines adäquaten Ersatzes in (mindestens) dem verursachten Verlust entsprechender Qualität und Quantität. Eine langfristige, nachhaltige, ganzheitliche Aufwertung von Lebensräumen ist damit nicht beabsichtigt, was sich schon ohne weiteres am Umstand ablesen lässt, dass die Verpflichtung zur Maßnahme nach 30 Jahren endet, während allein der Zeitraum bis zur Herstellung voller ökologischer Leistungsfähigkeit bei vielen Biotoptypen deutlich länger ist.

Daneben bietet der freiwillige Kompensationsmarkt Maßnahmen zur Abmilderung des Klimawandels. Die Klimakrise steht politisch und gesamtgesellschaftlich weltweit im Fokus, weshalb sich viele Projekte und Initiativen gründeten, um dieser entgegenzuwirken. Unternehmen der Industrie wird als starken Emittenten von Treibhausgasen der Ausgleich, die Kompensation, durch den Kauf von CO2-Zertifikaten durch gemeinnützige oder kommerzielle Anbieter versprochen. Gemeint ist, dass Unternehmen die Umweltauswirkungen ihrer freigesetzten CO2eq-Emissionen ausgleichen können, indem sie in Projekte investieren, welche den Kohlenstoffdioxid an anderer Stelle (vermeintlich) aus der Atmosphäre ziehen und binden, beispielsweise durch Aufforstung oder Moorgebietsschutz. Hier gibt es zahlreiche Kritik, die im Folgenden nur kurz angerissen werden kann:

  • Fehlende Regelungen: Da es keine gesamtheitliche Strategie oder übergeordnete Kontrollinstanz zur Zielverfolgung gibt, werden zum Teil Kompensationsdienstleistungen angeboten, ohne nachzuweisen, ob die Maßnahmen regional-typisch, sinnvoll und wirksam sind. Es fehlt eine Ordnung und Bewertung der Maßnahmen sowie ein einheitliches, kontrollierbares und verlässliches Vorgehen inklusive Monitoring.
  • Preisdumping: Klimaschutzzertifikate werden teils zu überraschend günstigen Preisen angeboten, gelegentlich für ein bis drei Euro pro Tonne CO2-Äquivalente. Es ist fraglich, ob sie mit dieser ökonomischen Banalisierung einer Emission tatsächlich zum Klimaschutz beitragen. Je nach Art und Weise der Annäherung an den vom Kohlendioxid verursachten Umweltschaden variiert naturgemäß der Preis einer Emission, doch alle wissenschaftlichen seriösen Kalkulationen kommen zu Emissionspreisen, die teils um Potenzen von angebotenen Kompensationspreisen abweichen. Auch hier fehlt also eine einheitliche Methode insbesondere der Preisbildung.
  • Eindimensionale Betrachtung: Häufig wird mit Aufwertungsmaßnahmen allein die Idee der CO2-Speicherung verfolgt, also der Klimawandel allein betrachtet. Dadurch werden zum Beispiel schnell wachsende und effizient CO2-bindende Baum- und Pflanzenarten ungeachtet ihrer sonstigen ökologischen Potenziale gepflanzt (gegebenenfalls standortfremde, invasive Baumarten). Dies kann zum einen den Effekt des Verlusts an biologischer Vielfalt zu Folge haben. Zum anderen provoziert der Fokus auf eine einzelne Ökosystemleistung Verluste bei allen anderen Leistungen und gefährdet unsere Lebensgrundlage und verursacht schlimmstenfalls sogar weitere Schwächungen des Ökosystems. Eine Berücksichtigung möglichst vieler Wirkungsdimensionen der Natur ist zwingend geboten.

Staatliche bzw. politische Instrumente zur Minderung sind ebenso wenig auf Ganzheitlichkeit ausgelegt, wie beispielsweise der Emissionshandel der EU (ETS oder ) zeigt. Hier ist Ziel, die Reduktion der Treibhausgasemissionen mittels der Mechanismen eines Verschmutzungs-Markts zu unterstützen. Der Markt erlaubt Preisschwankungen entsprechend der Angebot-Nachfrage-Funktion. Er hat keine Renaturierung oder sonstige Investition in Ausgleichsleistungen zur Folge.


Was ist der Fortschritt Ihrer Idee gegenüber dem Stand von Wissenschaft und Technik?

1) Entwicklung von Flächen in Deutschland

Durch die hier vorgestellte Ökonomisierung der ökologischen Flächenaufwertung wird eine neue, zu etablierende Methode der Umweltkostenberechnung synchron gestalteter Anreiz geschaffen, dem Verlust von Ökologie und Ökosystemleistungen nicht nur entgegenzuwirken, sondern sogar diese auch proaktiv wiederherzustellen. Die Ökonomisierung ökologischer Aufwertung erlaubt mit den ausdifferenzierten Methoden und Werkzeugen der Ökonomie einen präzisen Vergleich von ökologischen Vorteilen und Nachteilen. Durch die holistische Perspektive dieser DIN SPEC werden Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt entsprechend der standortspezifischen Anforderungen und Bedingungen mit nachhaltiger Wirkung geplant und realisiert. Ziel ist es, langfristig sich selbst entwickelnde, gesunde und vielfältige Ökosysteme (wieder)herzustellen, die eine Leistungs- und Widerstandsfähigkeit entwickeln, anthropogene Umweltwirkungen weitgehend abzumildern und sogar vollständig auszugleichen. Die Ökonomisierung trägt dazu bei, dass mehr Flächen für Naturschutz und Aufbau von Ökosystemen genutzt und gesehen werden und in hohem Maße private Mittel allokiert werden können.

2) Wie findet ökologische Aufwertung statt?

Die DIN SPEC stellt zunächst mehrere grundlegende Anforderungen an eine ökologische Aufwertung:

  1. Ganzheitlichkeit im Sinne einer Beachtung diverser Wirkungskategorien,
  2. an Lokal- und Regionalität (örtlichen Gegebenheiten) orientiert und
  3. Monitoring und Controlling samt stetiger Aktualisierung der Entwicklungs- und Maßnahmenplanung.

3) Mittelverteilung

Durch die Ökonomisierung und Standardisierung ökologischer Aufwertung („Umweltwert“) in Verbindung mit einer Konformitätsbewertung entsprechend dieser DIN SPEC wird ein privatwirtschaftlicher Anreiz möglich und geschaffen, finanzielle Mittel in die ganzheitliche Renaturierung und in den Aufbau von robusten und resilienten Ökosystemen zu investieren.

Durch die DIN SPEC wird die Wirtschaft aktiv in die systematische, ganzheitliche ökologische Aufwertung eingebunden und ihr ein Maßstab für ein konformes Vorgehen geboten. Der Anreiz zur Nutzung von Flächenpotenzialen folgt der Umweltwertdefinition und Ökonomisierung.

4) Verlässliche Kompensation

Durch die Normierung der Kompensationsleistung mittels ganzheitlicher ökologischer Aufwertung von Ökosystemen sowie der Methode zur Ermittlung des geschöpften ökonomischen (Mehr-)Werts wird sowohl (a) die sinnhafte, standortgerechte Stärkung der Umwelt gewährleistet als auch (b) ein nachvollziehbarer Preis für die Kompensationsleistungen von Umweltauswirkungen definiert sowie (c) weiteren Folgekosten der Übernutzung der Umwelt entgegengewirkt.

Durch diese DIN SPEC steht das Schutzgut Ökosystem im Mittelpunkt, nicht mehr nur einzelne Emissionsgruppen (wie CO2-eq). Auf diese Weise wird ein neues Niveau von Kompensationsleistungen erreicht. Die Umwelt wird neben denen des Klimawandels ebenso resistenter gegenüber Umweltauswirkungen wie Eutrophierung, Sommersmog, Abbau der Ozonschicht, Versauerung, Land- und Wassernutzung, Toxizitäten usw. Der Fokus der Maßnahmenumsetzung liegt auf der ganzheitlichen Aufwertung von Ökosystemen.

Diese Norm sorgt dafür, dass die Kompensation verlässlich und wirksam ist. So wird wirkungsloses „Greenwashing“ vermieden und ein Anreiz für Bund und Länder geschaffen, eine gemeinsame Strategie zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Flächen zu verfolgen.


Welche themenverwandten Standards, technische Regeln, Normenausschüsse, Gremien, Foren und Konsortien sind Ihnen bekannt bzw. existieren bereits?

  • Eingriffsregelung des deutschen Naturschutzrechts (§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) – Regelungen zu Reduktion, Kompensation und Lebenswegbetrachtung
  • Bundeskompensationsverordnung (BKompV) – konkretisiert die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
  • Schutzgüter nach §2 Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVPG) – Berücksichtigung mehrerer Schutzgüter und ihre Wechselwirkungen
  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-Richtlinie: EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen


Beschreibung der Vorarbeiten: Welche Vorarbeiten sind vor einer möglichen Standardisierung Ihrer Idee noch zu leisten und mit welchem zeitlichen Faktor rechnen Sie hierbei?

Anforderungen und Kriterien liegen bereits vor und werden von einem Unternehmen in der sozio-ökonomischen Realität angewendet. Die sich aus der Standardisierung ergebenden Aufwendungen betreffen vor allem Feedbackrunden mit/in den Gremien- und Normausschüssen, formale Anpassungen sowie weitere eventuelle DIN SPEC-spezifischen Kriterien.


Welchen Zusammenhang gibt es zwischen Ihrer Idee und dem DIN-Connect Themenschwerpunkt?

Diese DIN SPEC adressiert die DIN-Connect-Themenschwerpunkte „Grün“ und „Resilienz“. Erzielt wird die Stärkung der Resilienz der Natur und ihre systematische Leistungsfähigkeit. 

Nutzen und Ziele


An den Grundlagen für diese DIN SPEC für ökologische Aufwertung und Umweltwertschöpfung sind mehrere Parteien beteiligt. Gemeinsam mit wissenschaftlichen, unternehmerischen und gesellschaftlichen Partner:innen wurde ein entsprechendes Verfahren konzipiert und bis heute kontinuierlich weiterentwickelt. Dem zugehörigen Leitfaden entstammt der für diese DIN SPEC vorgeschlagene Teil zur ökologischen Aufwertung sowie Umweltwertberechnung. In diesem Bereich fehlt es derzeit an Normen. Durch die Einführung dieser DIN SPEC Norm wird folgender Nutzen geschaffen:

  • Anreize zur langfristig wirksamen naturschutzfachlichen ökologischen Aufwertung (verbrachter) Flächen.
  • Ausreichende Anreize zur Minderung der Umweltauswirkungen durch die Verursacher durch die Monetarisierung dieser und die Reduktion von Umweltkosten. Die Internalisierung der externen Effekte beim Verursacher schafft einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zur Reduktion negativer Umweltauswirkungen.

Der Umweltwert (in €) ermöglicht eine ganzheitliche Kompensation mittels Investition in Höhe der Umweltkosten (in €) in die ökologische Aufwertung. Die DIN SPEC nutzt der Bekämpfung signifikanter Umweltprobleme.

Dieser Kompensationsansatz vermeidet das Risiko des Verlusts an biologischer Vielfalt oder Schwächung eines Ökosystems zu „Gunsten“ einer eindimensionalen Kompensation, wie zum Beispiel der CO2-Speicherung.

Relevanz für Wirtschaft und Gesellschaft: Die derzeit sozialisierten Kosten externer Effekte werden durch Einpreisung in den Produktpreis internalisiert. Dies entlastet mittel- und langfristig die Gesellschaft, die derzeit für alle Umweltkosten aufkommt, sei es durch Einbußen bei den Qualitäten des Gemeinwohls, der menschlichen Gesundheit, der Natur inklusive ihres sinkenden Ertragsvermögens oder durch Besteuerungen.

Die sich für und um den hiesigen Standard gebildete Initiative „Gemeinsam umweltneutral handeln“ vereint Partner:innen aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Gemeinwohlökonomie, Ökologie und dem Naturschutz. Sie arbeitet daran, den ambitionierten Anspruch des Standards, der dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entspricht und in ökologischen Aspekten Maßstäbe setzend ist, zu sichern, während eine ökonomisch tragbare und verallgemeinerungsfähige Anwendung sichergestellt wird. Sie sucht außerdem aktiv nach weiteren Mitstreitern, weshalb die Einbindung in die Aktivitäten der DIN und DKE als eine wichtige Chance gesehen wird.


Welches Ziel verfolgen Sie mit Ihrer Idee?

  1. Schaffung gesunder, vielfältiger und leistungsstarker Ökosysteme, die negativen Umweltauswirkungen standhalten können, durch die Renaturierung degradierter Flächen.
  2. Schaffung und ökonomische Quantifizierung von (Mehr-)Wert für die Natur (Umweltwert in Euro pro Quadratmeter und Jahr).
  3. Definition eines eindeutigen, unmissverständlichen, robusten Ansatzes zur ganzheitlichen Kompensation von Umweltkosten auf wissenschaftlicher Basis.


Welchen Nutzen generiert Ihre Innovation für welche Zielgruppen?

Als Zielgruppe werden im engeren Sinne die Anwendenden betrachtet, im weiteren Sinne sind auch die Profiteure Zielgruppe (siehe nächsten Absatz).

Dienstleister zur ökologischen Aufwertung und deren Fachpersonal (z.B. Ökolog:innen, Geolog:innen, Flächeningenieur:innen, Flächenplaner:innen, Flächengutachter:innen) und Kompensationsanbieter:innen: Die DIN SPEC bietet konkrete Schritte und Kriterien für die ganzheitliche, nachhaltige, standortgerechte Aufwertung von Ökosystemen sowie das anschließenden Monitoring. Sie normiert die Ermittlung des Umweltwertes und bietet somit eine Methode zur ökonomischen Bewertung des geschaffenen Werts durch die Aufwände der ökologischen Aufwertung und Renaturierung sowie die anschließende gutachterliche (Wirtschafts-)Prüfung. Der geschaffene und belegte Umweltwert kann dann als Kompensationsleistung dienen.

Unternehmen, Organisationen, Städte und Kommunen: Sie können die Kriterien der DIN SPEC auf eigenen Flächen (z.B. städtischen oder kommunalen Flächen) anwenden und eigenen Umweltkosten eine Kompensationsleistung gegenüberstellen. Ziel ist, dass bei einer Verifizierung stets das gleiche Ergebnis gefunden und die erfolgreiche ökologische Aufwertung von Flächen bzw. Ökosystemen auch quantitativ messbar wird.


Wer profitiert von Ihrer Idee und dem daraus entwickeltem Standard?

Umwelt: 81% der Lebensräume sind in einem schlechten Zustand (Europäisches Parlament, 2023). Die ganzheitliche und umfassende Schonung und Stärkung der Natur und die bedingungslose Anerkennung ihrer Relevanz und ihres Einflusses als unabhängige Wirtschaftsakteurin wird nachhaltig die Inanspruchnahme und Ausgleich ihrer Leistungen positiv verändern. Ökologie bekommt einen im Wirtschaftssystem verstehbaren Preis.

Politik: Unterstützung der nationalen / regionalen strategischen Ausrichtung zur Erfüllung der Ziele der EU und UN, siehe europäische/internationale Bedeutung.

Gesellschaft: siehe gesellschaftliche Relevanz

Wirtschaft: siehe Marktrelevanz


Wie werden die Ergebnisse nach Projektabschluss verwertet?

Nach Projektabschluss wird die DIN SPEC als Norm durch die „Gemeinsam umweltneutral handeln“-Initiative genutzt. Es ist essenziell, die Konformität der ökologischen Aufwertung von Ökosystemen nach den gesetzten Maßstäben nachvollziehbar, geregelt und kontrollierbar zu sichern. Die Testierung der Konformität gemäß der DIN SPEC ist ein Schlüsselelement zur Anerkennung der Kompensationsleistung und des Umweltwerts sowie Beleg für Fortschritte auf dem Weg zu einem ökobilanziell umweltneutralen Handeln.

Sie kann davon unabhängig als methodische Grundlage für sonstige ökologische Aufwertungen dienen und als Bewertungs- und Vergleichsgrundlage in anderen Bereichen (Beauftragung von Dienstleistungen, Vergabe von Ausschreibungen im Grünflächenmanagement etc.) verwendet werden.


Skizzieren Sie bitte die europäische/internationale Bedeutung

Wie die initialen Entwickler:innen und Autor:innen des GREENZERO-Standard-Dokuments in diesem Bezug erläutern, „ist die Klimaneutralität das Schlüsselkonzept zur Bewältigung des Klimawandels. Zum Erreichen des 1,5°C-Ziels des Pariser Abkommens soll Klimaneutralität spätestens bis zum Jahr 2050 erreicht werden (UNFCCC, 2015). Strategien und Ansätze, dies zu erreichen, werden dabei aktuell von verschiedenen Stakeholdern und auf verschiedenen Ebenen – für Länder, Kommunen, Organisationen und Produkte – diskutiert (BMU, 2016; Europäische Kommission, 2019).

Daher haben die Vereinten Nationen nach der „Dekade der biologischen Vielfalt“ von 2011-2020 die Jahre 2021-2030 zur „Dekade der Wiederherstellung von Ökosystemen“ erklärt, um dem Verlust von Biodiversität bzw. der Degradierung von Ökosystemen auf lokalem und globalem Maßstab entgegenzuwirken (CBD, 2011; UNEP, 2021). Dabei ist die Bewältigung der Folgen des Klimawandels mit dem Erhalt von Biodiversität verknüpft, z. B., indem die Wiederherstellung und Erhaltung von Biodiversität das Anpassungspotential an die Klimawandelfolgen erhöht und dazu beiträgt, dass intakte Ökosysteme einen Beitrag zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit und zum Wohlbefinden von Menschen ermöglichen (IPBES, 2016).

Dass über den Klimawandel hinaus Handlungsbedarf hin zu einer nachhaltigen Entwicklung besteht, zeigt sich auch in den Zielen für nachhaltige Entwicklung (eng.: Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen. So fordert das Ziel 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen, das Ziel 15 „Leben an Land“ den Schutz, die Wiederherstellung und die Förderung der nachhaltigen Nutzung terrestrischer Ökosysteme sowie die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt (United Nations, 2021).“

Außerdem ist in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist das Ziel formuliert, bis 2030 den Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf 20% zu erhöhen. Die Bundesregierung setzt sich in ihrem Koalitionsvertrag 2021 sogar das Ziel, bis 2030 30% Ökolandbau zu erreichen (UBA, 2023). Auch die EU hat das Ziel, bis 2030 mindestens 20% der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch zu bewirtschaften (Europäisches Parlament, 2021; UBA, 2023).

Des Weiteren folgt aus der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 das Renaturierung-Gesetz (Nature Restoration Law), für welches die Mittel der öffentlichen Hand nicht ausreichen werden. Für die Umsetzung werden auch private Mittel nötig, wofür diese DIN SPEC Anreize schafft, indem sie eine wissenschaftliche Methode inklusive privatwirtschaftlicher Übersetzung bietet.


Skizzieren Sie bitte die Markt- und gesellschaftliche Relevanz

Markrelevanz

Durch die Bezifferung des repräsentativen (Mehr-)Werts der Aufwertungs- und Renaturierungsmaßnahmen mittels des von der iTUBS entwickelten betriebswirtschaftlich-mathematischen Modells werden bisherige (weitestgehend) marktexterne Leistungen in das Konzept der Marktwirtschaft übersetzt und integriert. Durch die marktrelevante Einheit EURO wird eine Messbarkeit und Vergleichbarkeit des ökonomischen Werts der ökologischen Aufwertung generiert.

Dies ermöglicht Marktteilnehmern eine ganzheitliche Kompensation von Umweltkosten auf monetärer Basis und damit die Internalisierung der eigenen externen Effekte. Das Zielbild ist die Internalisierung aller externer Kosten, der wahren Kosten (true costs).

Die Kompensationsbranche wird mit dieser Norm reguliert und auf einen ganzheitlichen, wissenschaftsbasierten Standard gehoben, auf welchen sich Marktakteure (z.B. kompensierende Unternehmen wie dm drogeriemarkt, GLS Bank, Haniel, Enkelgerecht, Bayer, Sodexo, Fußballvereine wie der FC Schalke 04; Städte und Kommunen wie Duisburg-Ruhrort (bestehend) oder entstehende Quartiere wie auf dem ehemaligen Flughafen Berlin-TXL (Urban Tech Republic); aber auch die Endverbraucher), NGOs (z.B. NABU, BUND, Greenpeace, WWF), die Gesellschaft und die Politik u.v.m. und verlassen können. Anwender der DIN SPEC sind jedwede Organisationen, welche Renaturierungsprojekte durchführen – Grünanlagenmanager öffentlicher Flächen (z.B. einer Stadt oder Kommune), Unternehmen, welche inhouse kompensieren, umweltwertanbietende Dienstleister (wie HeimatERBE), uvm.   

Gesellschaftliche Relevanz

Durch das Kompensationspotential (in €) in Verbindung mit der verursachergerechten Internalisierung der externen Effekte wird der derzeit vorherrschenden Lastenverschiebung weg von Verursacher auf die Gesellschaft entgegengewirkt. Die Vision ist, dass Umweltkosten nicht mehr das Gemeinwohl mindern und der Gesellschaft zur Last fallen, sondern diese möglichst reduziert und verbleibende Kosten durch den Verursacher allein getragen werden.  

Kompetenzen und Ressourcen


In der GREENZERO-Gruppe arbeiten wir bereits nach dem hiesigen Ansatz, wodurch wir intern und durch Partnerschaften Zugriff auf fachliche Ressourcen haben, wie:

  • GREENZERO GmbH, GREENZERO AX und HeimatERBE: Umweltingenieur:innen, Biolog:innen, Ökolog:innen, Forstingenieur:innen, Landwirt:innen, Betriebswirt:innen, Innovationsmanage:innen und Projektleiter:innen, Schnittstellen zu Zertifizierern
  • Technische Universität Berlin und Technische Universität Braunschweig: Umweltwissenschaftler, Wissenschaftspartner aus der Betriebswirtschaft
  • Technische Universität Berlin: Normungskompetenz durch jahrelange Mitarbeit in verschiedenen Normausschüssen
  • Büro Raskin: Monitoringkompetenzen

Standardisierungsscope/Anwendungsbereich


Mittels der Standardisierung werden Prozesse und Validierungsmethoden definiert, die sicherstellen, dass Maßnahmen einen tatsächlichen, nachhaltigen ökologischen Mehrwert für Ökosysteme schaffen und diesen Mehrwert präzise in Geld ausdrücken. Die DIN SPEC unterstützt bei der Selektion der Dienstleister für Renaturierung und Flächenaufwertung und wird eine der Grundvoraussetzungen zum Nachweis der Kompensationsleistungen gemäß GREENZERO-Standard.

Der Standard definiert Anforderungen an die ökologische Flächenentwicklung von einem aus ökologischer Sicht ungünstigen Ausgangs- zu einem günstigeren Zielzustand sowie an die Berechnung des Umweltwerts für Dienstleister der ökologischen Aufwertung von Ökosystemen bzw. Flächen.

Er beinhaltet beispielsweise Kriterien zur Begutachtung des Ist-Zustands (z. B. in einer Biotoptypenkartierung, aus der der ökologische Wert der Biotope hervorgeht), zur Biotopwert-Bestimmung nach Bundeskompensationsverordnung (BKompV), zur Gegenüberstellung des Ist- und Ziel-Zustands, zur fachliche Maßnahmenplanung und -umsetzung sowie zum Transparentmachen und Monitoring der Umsetzung respektive des Erfolgs (z.B. Zielerreichungsgrad etc.).


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