Liebe Circular Economy Community,

 wir möchten Sie über die Veröffentlichung der technischen Spezifikation DIN/TS 35205 "Leitfaden zur Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektrogeräten, Textilien, Möbeln und weiteren haushaltsüblichen Gegenständen - Empfehlungen für Aufbau, Durchführung und Optimierung entsprechender Geschäftsmodelle" im September 2024 informieren. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung mehr denn je im Fokus stehen, gewinnt die Wiederverwendung von Produkten zunehmend an Bedeutung und bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch innovative Ansätze für eine zirkuläre Wirtschaft.

Inhalt des Leitfadens DIN/TS 35205

  • Der Leitfaden fokussiert Produktgruppen von Elektrogeräten, Textilien bis zu Möbeln und weiteren haushaltsüblichen Gegenständen und stellt einen umfassenden Leitfaden zur Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung (KrWG) von Alltagsprodukten dar.  
  • Das Dokument enthält Empfehlungen für Aufbau, Durchführung und Optimierung entsprechender Geschäftsmodelle durch den gemeinwohlorientierten Gebrauchtwarenhandel, Kommunen und Politik. DIN/TS 35205 soll Unternehmen, gemeinwohlorientierte Organisationen und Kommunen unterstützen, die im Bereich der Wiederverwendung tätig oder zuständig sind.

 Struktur des Leitfadens

Die Struktur des Leitfadens ist so gestaltet, dass Anwendende ihn als Grundlage für die Erstellung eigener Handbücher zum Qualitätsmanagement nutzen können, die auf die spezifischen betrieblichen Gegebenheiten und unterschiedlichen Unternehmens-/ Betriebsgrößen abgestimmt sind. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Leitfadens liegen auf den Prozessen der Wiederverwendung sowie auf betrieblichen und wirtschaftlichen Aspekten, die für die Umsetzung und Optimierung von Wiederverwendungsstrategien von zentraler Bedeutung sind. 

Wichtige allgemeine Aspekte 

Abfallvermeidung und Ressourcenschonung: Die Wiederverwendung leistet einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung. Sie wird daher nicht nur in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) adressiert, sondern auch in diversen nationalen Gesetzen aufgegriffen.

Prioritätenreihenfolge: Die europäische Abfallrahmenrichtlinie gibt eine Prioritätenreihenfolge vor, wonach die Abfallvermeidung an oberster Stelle und die Vorbereitung zur Wiederverwendung an zweiter Stelle steht.

Förderung der Wiederverwendung: Die Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung im Rahmen ihrer Programme zur Abfallvermeidung zu ergreifen und Daten über die Wiederverwendung an die jeweils zuständigen Behörden zu übermitteln.




Info

Seit September 2024 erhältlich 

Kostenlos  

Leitfaden



Kontakt für Anfragen

Maria Schubert 

Maria.Schubert@din.de


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