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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die KU-Geschäftsstelle (annekatrin.mayer@din.de).


ABSTIMMUNGSERGEBNIS

Die folgende Beschlussvorlage wurde angenommen:

Beschluss 1/2026: Die KU-AK 7 UAG III verabschiedet das als N 693 vorliegende Dokument als abgestimmte Antwort auf den Einspruch des DKE/K 513 „Hausgeräte, Gebrauchseigenschaften“.


AKTIONEN aus Vorbesprechung mit Herrn Ebelt, Herrn Prof. Seifert & Frau Mayer am 22.01.2026:

  • Herr Ebelt schreibt folgende Organisationen an: HWK, IHK, Netzwerk Re-Use Deutschland
  • Frau Mayer schreibt Stefanie Scholz vom DIN-Verbraucherrat an bzgl. Verbraucherverbänden, Janine Korduan (BUND, KU-FBR 2), Frau Dihlmann (KU-FBR 1) sowie Thomas Meyer (Knorr Bremse), Fachvereinigung Edelmetalle (Dr. Timo Mützel (doduco) und Dr. Michael Huber (agosi))
  • Herr Ebelt fragt bei Frau Salzmann nach wer ihre Nachfolge beim Verbraucherverband ist

Aktionen aus 2. Sitzung am 03.02.2026:

  • Prozessplanung zur Vorbereitung der Wiederverwendung - Scope konkretisieren bis Ende Februar 2026 (Herr Ebelt)
  • Input zu Fragen unten geben bis Ende Februar 2026 (alle)
  • Terminumfrage für Webkonferenz im April 2026 - Terminvorschläge: 14.-16.4. oder 21.-23.4. (KU-Geschäftsstelle)
  • Umfrage zur Kommentierung des Normungsantrags starten (KU-Geschäftsstelle)

Aktionen aus 3. Sitzung am 14.04.2026 

  • Hr. Ebelt überarbeitet die Abbildung der KWR-Kreise (neutralisieren) – aus Scope entfernen, verschieben
  • Hr. Ebelt und Herr Lösing ergänzen Daten
  • Annekatrin Mayer erarbeitet zusammen mit Christian Dworak eine Antwort auf die Stellungnahme vom DKE DKE/K 513 „Hausgeräte, Gebrauchseigenschaften“.
  • MAPPING zu berücksichtigender Normen und Normprojekte (@alle)
  • Mapping von COG Circular Economy verlinken (Annekatrin Mayer)
  • Mapping Ökodesignnormen verlinken (Annekatrin Mayer)
  • Textvorschlag zu DPP ergänzen (Jan de Meer )
  • Herr Ebelt stellt den Bericht des WeWaWI-Projekts zur Verfügung (siehe oben)

Aktionen aus 4. Sitzung am 08.06.2026 - Deadline 24.06.2026


Abstimmung über folgende Beschlussvorlage bis 21. August 2026

Beschluss 2/2026
Der KU-AK 7 UAG III verabschiedet den Normungsantrag zur Vorstellung auf der nächsten Sitzung des Arbeitsausschuss NA 172-00-20 AA Circular Economy, die am 10. September 2026 bei DIN in Berlin stattfindet.


 Arbeitstitel: 

„Wiederverwendung von Produkten & Teilen - Methode zur Datenerhebung, -verwaltung & Quantifizierung von Umweltauswirkungen“

1. Scope

Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt die Abfallhierarchie aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie national um. In § 6 KrWG bildet die Abfallvermeidung die erste Stufe der fünfstufigen Abfallhierarchie, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung. Dabei macht es einen Unterschied, was im Kreis geführt wird: Produkte bzw. Teile von Produkten oder Materialien aus dem Recycling der Produkte, sog. Sekundärrohstoffe. Bevor jedoch die letzte Stufe der Abfallhierarchie eintritt, muss die Vermeidung, die Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung für die Kreislaufwirtschaft die volle Wirkung entfalten. Um den Prozess zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und damit die Stärkung der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, ist es notwendig, Methoden, Verfahren und Werkzeuge zu entwickeln, die darstellen und zeigen, an welchen Stellen des Kreislaufwirtschafts- und Entsorgungsprozesses es sich lohnt, Maßnahmen anzusetzen.

Das zu entwickelnde Dokument soll beschreiben, mit welchen Methoden brauchbare Daten erhoben bzw. verwendet werden können, welche Verfahren schon vorhanden sind und mit welchen Werkzeugen diese Informationen in einem geeigneten Datenmanagement so verwaltet werden, um sie auch automatisiert auswerten und darstellen zu können, damit Ergebnisse gefunden werden, die zu begründeten Maßnahmen führen. In den Blickpunkten liegen:

  • Welche Geräte bzw. Teile von Geräten liegen in welchen Mengen wo vor?
  • Welche Daten sind über Produktgruppen vorhanden oder können berechnet sowie ausgewertet werden?
  • Wie werden Gruppierungen vorgenommen, die statistische Aussagen zulassen?
  • Welche Auswertungen und Ergebnisse lassen sich mit den vorliegenden Daten für eine Entscheidungshilfe verwenden?
  • Welche Maßnahmen lassen sich aus den Erkenntnissen ableiten und umsetzen, um umweltrelevant und wirtschaftlich zu wirken?
  • Welche Schnittstellen gibt es in der Kreislaufwirtschaft zum Digitalem Produktpass und zum Werkzeug KI?

Die Vorgehensweise ist generisch für alle Produkt- und Abfallströme. Am Beispiel Elektrogeräte kann dieses Planungsinstrument als effizientes Datenmanagement und Auskunftssystem entwickelt und dargestellt werden und den praktischen Nutzen zeigen. Beispieldaten können in großer Anzahl aus der KFZ- oder Verpackungsbranche zur Verfügung gestellt werden.

Die Sicht des Dokumentes soll auf die Punkte Vermeidung von Belastungen für Mensch und Umwelt, wirtschaftliche Aussagen, die vorhandenen Ressourcen sowie Umweltauswirkungen gerichtet werden. Das Dokument unterstützt die Identifizierung von Maßnahmen, die bei der Produktion, der Verwendung, der Wiederverwendung und der Entsorgung dazu beitragen können, Ressourcen schonender, optimierter bzw. umsichtiger einzusetzen, damit ein positiver Nutzen aus der Aufarbeitung zur Wiederverwendung und ebenfalls einer Neuproduktion gezogen werden kann.

Der Inhalt dieses Dokumentes soll ein Datenmanagement und -auswertung beschreiben, das dazu befähigt, belastbare Aussagen über die Wiederverwendung von Produkten, Teile von Produkten bzw. zu Abfall gewordene Produkte und deren Teile oder Bestandteile zu treffen. Für die Methoden und Verfahren ist es nicht erheblich, ob ein Gerät den Status ‚Produkt‘ oder ‚Abfall‘ hat – der in einem Gerät enthaltene gebundene Anteil an CO2, kWh, Arbeitsstunden, Materialwert, Kosten & Erlöse, etc. macht dafür keinen Unterschied.

In diesem Dokument sollen Methoden zur Datenerhebung und Verfahren zur Datenauswertung und Darstellung ausgearbeitet werden, die die handelnden Akteure in der Kreislaufwirtschaft darin unterstützen oder in die Lage versetzen, die Potentiale der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung zu erkennen, mit welchen Handlungen diese genutzt, verbessert oder geschaffen werden können und die daraus resultierenden Umweltauswirkungen zu quantifizieren.

Die Verantwortlichen bei Hersteller und Handel erhalten ein Hilfsmittel, um proaktiv die Planung der Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie die Formulierung neuer Aufgaben in ihren Geschäftsmodellen integrieren zu können, auch unter Beachtung der erweiterten Herstellerverantwortung. Die Entsorgungswirtschaft wird durch ein verbessertes Datenmanagement und deren Werkzeuge ein Planungsinstrument für das effiziente Zerlegen und Rückgewinnen von Abfall, dessen Teile und Materialien und deren Verwendung erhalten.

Die zugrunde liegende Idee, welche erstmals im Verbände-Projekt Weiße Ware Wiederverwenden (WeWaWi) formuliert wurde, ist bewusst deutlich grober angelegt als klassische LCA-/PCR-Ansätze: Es wurden vereinfachte, planungsorientierte Abschätzungen vorgenommen. Dabei geht es um die Entscheidungsunterstützung für Akteure (z.B. Kommunen, regionale Planer, Re-Use-Betriebe) bei der Frage, welche Wiederverwendungsoptionen in einer bestimmten Region sinnvoll sind.

2. Normungsvorhaben

In der DIN-Koordinierungsstelle Umweltschutz (KU) werden keine Normen erarbeitet. Ziel ist es in einem offenen Stakeholder-Prozess einen Normungsantrag in der Unterarbeitsgruppe des KU AK 7 „Ressourcenschutz und umweltverträgliche Produkt- und Prozessgestaltung“ zu erarbeiten und keine Norm oder Produktspezifikation. Das derzeit diskutierte Vorhaben befindet sich auf der Stufe eines ersten Entwurfs für einen Normungsantrag. Es geht nicht um die Normung von Produkteigenschaften oder -anforderungen, sondern um ein planerisches Vorgehensmodell für die Abschätzung von Umweltauswirkungen und entsprechenden Maßnahmen bei der Wiederverwendung (VzW) von Produkten und Produktteilen.

Im Rahmen des vorgesehenen Normungsverfahrens erscheint es sachgerecht, den bisherigen Ansatz methodisch zu präzisieren und zugleich in eine normungssystematisch tragfähige Form zu überführen. Der vorliegende Gegenstand ist fachlich relevant, regulativ anschlussfähig und mit Blick auf die gegenwärtige Entwicklung der Kreislaufwirtschaft von erheblicher Bedeutung. Zugleich zeigt sich, dass die bisherige Konzeption thematisch noch sehr breit angelegt ist und unterschiedliche Ebenen, darunter Datenerhebung, Umweltbewertung, Datenmanagement, wirtschaftliche Anschlussfragen, digitale Produktinformationen und politische Nutzbarkeit, teilweise parallel behandelt. Für die weitere Ausarbeitung empfiehlt es sich daher, den Fokus stärker auf die Entwicklung einer standardisierten Methodik zu richten. Im Mittelpunkt steht nicht die Festlegung einzelner Umweltwirkungen oder produktspezifischer Ergebniswerte, sondern die normative Beschreibung jener Regeln, nach denen Umweltauswirkungen der Wiederverwendung und der Vorbereitung zur Wiederverwendung erhoben, berechnet, klassifiziert und dargestellt werden können. Eine solche methodische Orientierung ist auch deshalb angezeigt, weil der Digitale Produktpass im Rahmen der ESPR-Umsetzung ausdrücklich als strukturierendes Instrument entwickelt wird und das Joint Research Centre hierfür bereits eine schrittweise Methodik zur Bestimmung erforderlicher Daten beschrieben hat (EUROPEAN COMMISSION, o. J.; Chawla et al., 2026).

Die Frage, wie Umweltauswirkungen quantifiziert werden, soll weit gefasst werden, da viele Handlungen, die im Bewusstsein des grundsätzlichen Ziels vorgenommen werden, im Einzelnen zu kleineren positiven Effekten beitragen können, auch wenn sie nicht direkt zuordenbar sind. Zu den grundsätzlichen Effekten, die einen positiven Einfluss auf Umweltauswirkungen haben, zählt zweifelsfrei die Wiederverwendung, selbst wenn in gewissen Fällen ein gegenteiliger Effekt erreicht wird, ohne jedoch die Gesamtbilanz ins Negative zu drehen. In allen Fällen ist die Gesamtsituation zu betrachten, die nicht negativ werden darf, selbst wenn es für ein einzelnes Produkt bzw. Gerät nur um einen Ausschnitt des Ganzen geht.

Umweltauswirkungen entstehen immer in der Interaktion von Handlungen. Um Produkte zu verwenden, müssen sie zuerst hergestellt werden. Die meist beste Alternative ist dann, diese so lang wie möglich zu verwenden, d.h., solange das Produkt seinen Dienst versieht, keine gravierenden technischen Bedingungen dagegensprechen und die Umgebungsbedingungen akzeptiert werden. Dabei spielt die Lebensdauer eines Produktes die entscheidende Rolle: a) sie kann durch Hilfsmaßnahmen wie Reparaturen, etc. verlängert werden, oder b) die Art der Technik des Produktes wird noch verwendet (CD- / DVD-Player) oder c) ein Verbrauch ist durch ein Produkt nicht kontraproduktiv (erhöhter Strom- / Kraftstoffverbrauch bei alten Produkten). Da ein Produkt nicht nur einen Nutzer haben muss, sondern viele Nutzer haben soll (entweder gleichzeitig oder nacheinander), muss es weitergegeben werden. Die Kreislaufwirtschaft bemüht sich, dieses Prinzip zu verwirklichen, auf langlebige und werthaltige Produkte zu übertragen und auf möglichst viele Produktkategorien anzuwenden.

Eine Quantifizierung von Umweltauswirkungen bei der Wiederverwendung kann nur gelingen, wenn belastbare, d.h., möglichst genaue Zahlen vorliegen, Schätzungen sind nicht hilfreich und können ein grobes Zerrbild der Wirklichkeit vermitteln.

Zentrale Elemente sind eine umfassende Quantifizierungsmethodik und ein Planungsinstrument, die durch entsprechende Modellierung, Darstellung und Verwendung realistischer Daten und Formeln gestützt werden. Dazu sind praxisnahe Daten systematisch zu erheben und anzuwenden. Die zu beschreibende Anleitung soll Hinweise geben, wie Daten von Herstellern, Handel, Verbrauchern sowie Wertstoffhöfen und Aufarbeitern generiert und zur automatisierten Verwendung verarbeitet werden können - somit ist auch eine Mengenbestimmungsmethode zu entwickeln.

Ein Datenmanagement umfasst alle Maßnahmen zur sicheren, effizienten und kostengünstigen systematischen Erfassung, Speicherung, Sicherung und Nutzung von Daten. Es sorgt für hohe Datenqualität und Sicherheit und ermöglicht die effiziente Nutzung von Informationen für fundierte Entscheidungen und moderne KI-Anwendungen. Das Ziel des Datenmanagements besteht darin, Mitarbeitern, Organisationen und verbundenen Unternehmen dabei zu helfen, die Verwendung von Daten im Rahmen von Richtlinien und Vorschriften zu optimieren, damit sie Entscheidungen treffen und Maßnahmen ergreifen können, die den beabsichtigten Nutzen maximieren.

Es ist notwendig, ein gemeinsames Verständnis über das in der Norm verwendete Vokabular und die zu verwendenden Daten, Datenbanken bzw. Dateninhalte zu haben, dass durch ein Data Dictionary realisiert werden kann. In diesem Sinne sind Data Dictionaries sind eine Art von Metadaten-System. Ein Data Dictionary definiert die Bedeutung, das Format und die Einschränkungen für jedes Datenelement und stellt sicher, dass alle Beteiligten ein einheitliches Verständnis der verwendeten Daten haben. Dies trägt dazu bei, Dateninkonsistenzen und Fehler zu vermeiden, die andernfalls zu Problemen bei der Datenintegration und -analyse führen könnten. Im weiteren Verlauf können Data Dictionaries kategoriebezogen erhoben und über ein gemeinsames Austauschformat (DPP, AAS) allen Beteiligten (Hersteller, Owner / Operator, (Zwischen-)Händler, Wartungsfirmen, Recyclern) zur Verfügung gestellt werden.

Für die operative Anwendbarkeit der Methodik ist die Festlegung eines Mindestdatensatzes von zentraler Bedeutung (Datenstrukturmodell). Ohne einen solchen Kerndatensatz bleibt unklar, welche Informationen von Herstellern, Aufarbeitern, Wiederverwendungsbetrieben, Entsorgungswirtschaft oder weiteren Akteuren in welcher Form bereitgestellt werden müssen, um konsistente und vergleichbare Bewertungen zu ermöglichen. Ein Datensatz sollte deshalb mindestens folgende Angaben umfassen (s. DPP):

  • Produktkategorie
  • Hersteller, Modell und Baujahr beziehungsweise Inverkehrbringungszeitraum
  • Masse und Hauptmaterialien
  • energieverbrauchsrelevante Eigenschaften
  • Zustand bei Erfassung
  • Fehlerbild oder Defektklasse
  • Prüf- und Reparaturschritte
  • Ersatzteileinsatz
  • Transportstrecken
  • Nächste zu erwartende oder tatsächlich erreichte Nutzungsdauer
  • Gründe der Ausschleusung aus dem Wiederverwendungsprozess
  • Zuständigkeit und Administrative Pflege

Ergänzende Informationen wie Kosten und Erlöse oder andere Größen zum Produkt oder Gerät (Anzahl & Lokalität, Arbeitszeit für die Herstellung oder Reparatur, etc.) können als optionale Datenebene vorgesehen werden.

Ein fundamentales Hilfsmittel in den nächsten Monaten wird von der EU vorbereitet und ist national in die Verwaltungsaufgaben von Bund, Land und Kommunen zu integrieren: DPP (digitaler ProduktPass). Mit ihm sollen wesentlich Informationen zu einzelnen Produkten zusammengefasst werden, nicht nur auf der Ebene von Modellen, sondern auf unterster Ebene von Einzelprodukten. Damit wird für den Verbraucher nachvollziehbar, wie sein Produkt hergestellt wurde, welche Materialien enthalten sind, wie es repariert werden kann, wie es entsorgt werden kann. Diese Informationen sind gleichfalls für andere Akteure nutzbar. Die Kreislaufwirtschaft muss Produkte, Geräte und Materialien wiederverwenden, die Informationen dafür werden durch den DPP transparenter.

Allerdings entfaltet der DPP erst in einigen Jahren seine Wirkung. Die Wiederverwendung geht immer mit Produkten aus der Vergangenheit um. Somit müssen die in diesem Dokument zu beschreibenden Methoden, Verfahren und Werkzeuge in der Lage sein, Datenbestände auf vielfältige Weise von diversen Quellen verwenden zu können - die bisher häufigste Datenspeicherung wurde mit dem analogen Medium Papier vorgenommen.

Aus normungssystematischer Sicht sollte das Vorhaben als Methodennorm konzipiert werden. Normungsgegenstand wäre demnach nicht die Vorgabe absoluter Einzelfallwerte, sondern die Standardisierung eines belastbaren Verfahrensrahmens. Ein solcher Rahmen hätte insbesondere einheitliche Begriffe und Abgrenzungen, einen definierten Mindestdatensatz, Regeln zur Beurteilung von Datenqualität und Unsicherheit, eine nachvollziehbare Berechnungslogik, standardisierte Ergebnisformate sowie anschlussfähige Datenstrukturen für digitale Informationssysteme zu umfassen. Auf diese Weise ließe sich das Vorhaben auf diejenigen Elemente konzentrieren, die tatsächlich verallgemeinerbar und normierbar sind. Zugleich würde vermieden, dass die Norm mit politischen Zielwerten, volatilen Marktannahmen oder produktspezifischen Sonderfällen überfrachtet wird.

Im Normungsantrag soll die klarere methodische Anbindung an existierende LCA-/Carbon-Footprint-Normen (ISO 14040/44, 14067, IEC 63366, IEC 63372) beschrieben werden. Bestehende Normen zur Erhebung von Umweltdaten und die Herangehensweise werden berücksichtigt.

3. Warum wird diese Norm gebraucht

Dieses Dokument soll Hilfestellung bei der Quantifizierung von Umweltauswirkungen bei der Wiederverwendung (VzW) geben und einen Beitrag zur Abfallvermeidung und Verringerung des Materialeinsatzes und somit zur Stabilisierung sowie Beschleunigung der Kreislaufwirtschaft leisten. Die NKWS beschreibt ähnliche Vorgehensweisen und Aktionen, die nach der Planung umgesetzt werden sollen. Die Wirkung dieser Maßnahmen ist zu dokumentieren.

Das Dokument soll keine detaillierte stoffstromgenaue Bilanzierung ersetzen und auch nicht den Anspruch erheben, die bestehende LCA-/PCR-Normung zu übertreffen oder zu duplizieren. Die Zielsetzung des Normungsvorhabens ist eine Planungsmethode für eine bestimmte Region, insbesondere Deutschland. Damit unterscheidet sie sich grundlegend von den internationalen Normen, die auf globale Anwendbarkeit, internationale Vergleichbarkeit von Produkten und Harmonisierung von Methoden zur Produktbewertung ausgerichtet sind. Im geplanten Vorhaben geht es nicht um die weltweite Vermarktung von Produkten, sondern um ein Werkzeug für regionale / kommunale bzw. nationale Planung von Re-Use- und Wiederverwendungspfaden.

Es gibt keine systematische Methode, ‚Kreislaufwirtschaft‘ darzustellen, zu bewerten, Handlungen dafür abzuleiten, oder für gestellte Ziele der Umwelt oder Wirtschaft nachvollziehbare Aussagen und Aktionen herauszuarbeiten. Zum einen liegt das an den zwar vielfältigen vorhandenen Zahlen bzw. Daten, die jedoch nicht in geeigneter Form für bestimmte Aussagen vorliegen, erst erhoben, umbewertet oder für den vorgesehenen Zweck neu bewertet werden müssen. Es liegen viele Datenbanken vor, die mit ihren eigenen Methoden Daten erhoben haben, jedoch nicht miteinander korrelieren. Soll für diese Datenbanken eine Vergleichbarkeit hergestellt werden, müssen rechnerisch Korrekturgrößen eingeführt werden. Mit diesen Korrekturgrößen werden jedoch neue Variablen in die Daten zugefügt, die neue Fehlerquellen bedeuten.

Alle Zahlen und Daten, die sich von der Realität entfernen, sind nicht für belastbare Entscheidungen zu gebrauchen, da die große Gefahr besteht, falsche Entscheidungen aufgrund unzuverlässiger Auswertungen zu fällen. Das Vorliegen der verschiedenen Zahlenwerke ist ein weiteres Problem, da in den meisten Fällen diese wegen des Urheberrechts oder anderer Gründe nicht verbunden oder zusammen genutzt werden können. Die andere Alternative, Zahlenwerke selbst zu erstellen, wird aus Kostengründen unterbleiben, je nachdem, welche Zahlen gewonnen werden sollen. Zahlenwerke zu verwenden, die von einer großen Anzahl von Anwendern verwendet werden, ist ebenfalls keine Garantie, dass diese korrekt sind, nur weil viele Anwender diese verwenden. In der üblichen Praxis wird es hingenommen, in dieser Weise vorzugehen, im Bewusstsein, dass ein gewisser Fehler in den Zahlen enthalten ist – dieser Fehler wird einkalkuliert, ohne zu wissen, wie groß dieser ist.

Müssen Bundesregierung, Landesregierung, Kommunen, Kreise oder Städte und Ortsverwaltungen Entscheidungen zu Themen mit Bezug zum Umweltschutz und (Kreislauf)Wirtschaft treffen, wäre es hilfreich sogar erforderlich, diese Entscheidungen mit realistischen Daten begründen zu können. Umso mehr besteht die Notwendigkeit, wenn die zu investierenden Summen größer werden und bei Fehlinvestitionen große Verluste anrichten können bzw. das gesteckte Ziel auch verspätet sichtbar nicht erreicht werden kann. Die gleichen Argumente gelten ebenso für Wirtschaftsunternehmen - Kreislaufwirtschaft muss ‚wirtschaftlich‘ Sinn machen, sonst ziehen die Unternehmen derartige Geschäftsmodelle nicht ins Kalkül.

Ein im Verbände-Projekt WeWaWi entworfenes Modell soll weiterentwickelt werden, das bisher unter dem Namen KWR-Kreise bekannt geworden ist - Kreislauf-Wirtschaft-Rückführungs-Kreise (KWR), dass der Netzplantechnik entnommen wurde. Dieses Modell integriert alle Stationen und Aktionen von Produkten und Geräten in einer ‚Kette‘ und verfolgt den Weg von der Entstehung bis zur Entsorgung. Die Verbindung der Tätigkeitsorte wird so lange vorgenommen, bis im Netzplan ein Kreis entsteht. An den Stationen und Wegen können gemessene, berechnete oder erhobene Zahlenwerte angebracht werden. In der Art eines Netzplanes können Messwerte für die Stückzahl eins oder entsprechend viele festgehalten werden. Zu den Stationen werden Aktionen, also Tätigkeiten, die für oder mit den Produkten vorgenommen werden, dokumentiert.

Die folgende Abbildung zeigt einen kleinen verallgemeinerten KWR-Kreis eines Produktes. Die KWR-Kreise können beliebig verfeinert werden, wenn bestimmte Stationen auf weitere Akteure oder Tätigkeiten aufgeteilt und mit Daten versehen werden können – gleiches, wenn Zusammenfassungen eine Aussage übersichtlich ermöglichen.


 

In dieser Abbildung wird ein Produkt bzw. Teile dieses Produktes von dessen Herstellung bis zu ihrer Entsorgung in KWR-Kreisen durch verschiedene Stationen geführt. An den Pfeilen steht in diesem Beispiel der jeweilige CO2-e-Wert (CO2-Äquivalent), der für diese Strecke aufgewendet oder vergütet wird. Statt CO2-e-Werte können beliebig andere Werte angebracht werden, sofern diese realistisch vorhanden sind. In dieser Art und Weise können Meldungen von Erstbehandlungsanlagen oder anderen Akteuren vorgenommen werden, die Angaben an das UBA oder BMUKN geben, die somit nachvollziehbar sind.

Eine einheitliche Datenverwaltung gleichartig erzeugter Daten ist wünschenswert, da zukünftig Datenauswertung immer öfter automatisiert vorgenommen wird. Die Vorbereitung des digitalen Produktpasses ist dafür ein hervorragendes Beispiel. Auf der anderen Seite ist die in der IT-Technik in den letzten Jahren stark vorangetriebene ‚KI‘, die befähigt werden soll, Daten selbständig zu finden und zu analysieren. Dafür notwendig ist ein Datenmanagement, das von gleichartigen Daten ausgehen muss. Als letzte Schnittstelle für den Menschen müssen Darstellungen und Auswertungen erzeugt werden, die die Massen an Informationen geeignet zusammenfassen können und der Mensch mit den Aggregationen eine aussagefähige Bewertung ableiten kann.

Als Ergebnis sollen Fragen vielfältigster Art beantwortet werden, die sich mit den vorliegenden Daten beantworten lassen. Z.B. könnten Aussagen belastbar vorgenommen werden zu

  1. Welche Geräte, Teile von Geräten, Materialien sollen der Wiederverwendung zugeführt werden, wer kann diese verarbeiten, wer kann diese wiederverwenden,
  2. Wie sind Geräte und Materialien zusammengesetzt, welche besonderen Bestandteile enthalten diese, die besonders für die Wiederverwendung geeignet wären,
  3. Wie ist der Zustand von Geräten, die wiederverwendet werden sollen,
  4. wieviel CO2 ließe sich einsparen, wenn mehr Gerätemotoren aus Geräten für die Wiederverwendung zur Verfügung stehen würden,
  5. welche Kosten würde das Wiederverwenden von mehr Gerätemotoren bei der Herstellung bzw. Instandsetzung von Geräten verursachen,
  6. welchen wirtschaftlichen Erfolg hätte das Wiederverwenden von mehr Gerätemotoren für neue Wirtschaftszweige bzw. die Verbraucherpreise,
  7. wie viele gebrauchte Geräte einer Kategorie wurden im Jahr verkauft ?

Bestehende Normen zur Erhebung von Umweltdaten und die Herangehensweise sollen einbezogen und verwendet werden.

4. Welche öffentlichen Interessen sind voraussichtlich betroffen ?

Grundsätzlich sollen alle Daten über ein Produkt, die in Datenbanken oder in anderer Form verfügbar sind, für die Methoden, Verfahren und Werkzeuge erreichbar sein. Das bedingt möglicherweise eine digitale Datenerfassung, um die Aufgaben aus diesem Normenantrag erfüllen zu können, unter der Berücksichtigung, welchen Mehrwert die digitale Erfassung von alten Daten haben kann. Eine Abhilfe kann in Datenimporten oder Konvertierungen liegen, die für fundierte Auswertungen verwendet werden können.

Um belastbare Aussagen treffen zu können, sollen konkrete und beschreibende Informationen über ein Produkt verfügbar sein. Die besten Datenquellen liegen bei den Herstellern von Produkten, die alle wesentlichen Informationen in ihren Datenbanken enthalten haben. Sofern diese Daten öffentlich zugänglich oder mit Zugangsbeschränkungen versehen sind, können die Methoden und Verfahren auf diese Daten zugreifen. Weitere Datenbestände müssten bei den Entsorgern vorhanden sein, die diversen Berichtspflichten erzeugen Datenbestände, die momentan wenig genutzt werden. Das könnte sich mit der Anwendung der zu erstellenden Norm ändern - die dokumentierten Daten können zu den Ausgangsdaten hinzugefügt werden und Aussagen über ein Produkt vervollständigen bzw. vergleichend bei anderen Einzelprodukten eingesetzt werden.

Um zu steuernden Aussagen zu gelangen, ist nicht die Bestimmtheit eines einzelnen Produktes, sondern die Gesamtheit vieler oder aller Produkte eines Modells (Anzahl), verschiedener Modelle, verschiedener Produkte zu betrachten. Entweder können aus der Multiplikation der Anzahl eines Produktes oder per Hochrechnung eines Produktes evtl. mit anderen Größenangaben (Anzahl, Gewicht, kWh, Kosten, etc.) systematische Erkenntnisse gewonnen werden. Die ‚harten Daten‘ können durch ‚weiche‘ Daten ergänzt bzw. gestützt oder verworfen werden. Dabei muss die Herkunft der Daten mindestens aus zwei Bereichen beachtet werden: aus der Herstellung - aus der Entsorgung. Aus der Herstellung liegen Daten meistens digital und genau vor, dabei wird die Gesamtheit von einem Produkt auf die jeweilige Anzahl hochgerechnet. Aus der Entsorgung liegen die Daten meistens analog und ungenau vor, auch in anderen Größenangaben und werden von der Gesamtheit auf Einzelprodukte heruntergebrochen. Die Problematik des Abgleichens von Produkten über Modelle und Lebensdauer von Herstellung und Entsorgung ist nicht trivial.

Datenquellen können sein:

  1. Daten von Herstellern
  2. Daten von Entsorgern
  3. Daten von Händlern und Konsumenten
  4. Belastbare Daten der öffentlichen Verwaltung
  5. Daten von anderen Quellen der Branche (Verbänden, IHK / HWK, Umfragen)
  6. Vorhandene Normen (ISO, DIN, DKE, BDI, etc.)

Neben den aufgeführten Datenquellen sind vorhandene digitale Dateninfrastrukturen möglichst ein- oder anzubinden. Da es sehr viele vorhandene Datenbanken, -verwendungen und Softwarelösungen im gesamten Bundesgebiet gibt, sind möglichst Schnittstellen zu definieren oder zu verwenden, um potentielle Datenbestände verfügbar zu machen - ohne den Nutzen für die vorgesehenen Methoden, Verfahren und Werkzeuge aus den Augen zu verlieren. Da meistens lokale Workflow-Systeme vorhanden sind, ist zu prüfen, ob und wie diese zugreifbar gemacht werden können. Sind diese noch nicht vorhanden, kann dort direkt mit den zu entwickelnden Werkzeugen gearbeitet werden.

Der DPP wird von der EU vorbereitet, die national beteiligten Institutionen sind dabei, die EU-Vorschriften in nationales Recht zu übernehmen und Vorarbeiten zum DPP durchzuführen. Momentan sollen folgende Informationen enthalten sein:

  1. Materialzusammensetzung eines Gerätes
  2. Deklaration von Stoffen und Materialien
  3. Verwendung und Erstellung eines Common Data Dictionary
  4. Digitaler Zwilling
  5. Produktabschätzungen
    1. Wie lange ist die Lebensdauer eines Produktes
    2. Können Reparaturen durchgeführt werden (Unter welchen Bedingungen)
    3. End of Life (unter Berücksichtigung von Abfallnormen > IMDS-System)
    4. Verbinden von einzelnen vorhandenen Systemen

Die technische Speicherung und der Zugang zu den Informationen sind noch detailliert zu beschreiben.

5. Wer wird diese Norm voraussichtlich anwenden (z.B. Anwendungsbereich) ?

Im Blickfeld liegen kommunale Entscheidungsträger, Akteure aus der (Wiederverwendungs)Wirtschaft als auch aus der Abfallwirtschaft. Die öffentliche Hand hat auf den Umweltschutz zu achten, wenn Vorgaben bzw. Gesetze überarbeitet oder neu geschrieben werden. Zwar werden in vielen Fällen Gutachten eingeholt, jedoch werden diese in heutiger Zeit häufig angezweifelt oder gar der Klageweg eingeschlagen. Das führt zu erheblicher Zeitverzögerung. Somit sind gewisse Effekte oder Veränderungen, die im guten Glauben veranlasst wurden, auf Jahre nicht umsetzbar.

Ein weiterer Anwender für dieses Dokument sind Wirtschaftsunternehmen, die im Bereich der Kreislaufwirtschaft tätig werden wollen. In vielen Fällen liegt die Schlagkraft eines Unternehmens jedoch darin, in Nischenmärkte erfolgreich zu sein, weil verlässliche Daten ansonsten nicht erhältlich und Akteure in diesem Bereich nicht sichtbar oder scheinbar übermächtig sind. Die momentan eingefahrenen Wege werden nicht verlassen bzw. kein Unternehmen wagt das Eindringen mit neuen Geschäftsideen, weil der Bereich zu stark gesetzlich geregelt ist. Würden KWR-Kreise mit vorhandenen Daten aufgefüllt oder untersucht werden, könnten möglicherweise Ergebnisse erzeugt werden, die dringend auf eine Änderung einiger Systemzweige hindeuten. So könnte die Analyse und Auswertung auf den Fakt stoßen, dass Sammelbehälter in Form von 30m³-Containern nicht die Kreislaufwirtschaft beschleunigt. Andere Sammelbehälter müssten gefunden und für eine brauchbare Wirtschaftstätigkeit verwendet werden. Aus dem KWR-Modell könnte auch analysiert werden, wieviel Erlöse mit anderen Transportbehältern voraussichtlich erzeugt werden könnten.

Im Bereich der Abfallwirtschaft kann diese Vorgehensweise eingesetzt werden, die mit Hilfe entsprechender Untersuchungen bzw. Auswertungen durch die beschriebenen KWR-Kreise auf potentielle Ergebnisse für durchführbare Geschäftsmodelle hindeuten, die eine ‚Kreislaufwirtschaft‘ ermöglicht oder unterstützt. Sicher ist, dass jedes Produkt als Abfall in der Abfallwirtschaft endet. Somit ist in diesem Bereich die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder zu finden, am größten. Jedoch fehlt es an nötigen Entscheidungen und Zutrauen, dass neue Geschäftsmodelle gelingen könnten. Zum einen wird in verwandte Geschäftsmodelle nicht investiert, weil die Gesetzeslage nicht verlässlich ist und wirtschaftliche Tätigkeit verhindert. Mit Untersuchungen bzw. Auswertungen durch die in der Norm beschriebenen KWR-Kreisen kann dieses Potential herausgearbeitet werden und neben den Auswertungen Empfehlungen an den Gesetzgeber unterstützen, bestimmte Regeln abzuschaffen oder zu verändern und damit den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft zu begünstigen und zu beschleunigen. Beispiele gibt es sehr viele (Separationsverbot, Herstellersammelsysteme außerhalb einer örE [öffentlich rechtliche Entsorgung], Zeitpunkt der Abfallwerdung - wann darf ein ‚Produkt‘ gehandelt werden, wann ändert eine Ware seinen Status [Produkt / Abfall], etc.). Gezielte KWR-Kreis-Analysen können die gewünschte Sicherheit geben und Investoren einen tieferen und fundierteren Blick verschaffen.

6. Welche öffentlichen Interessen sind von der Norm voraussichtlich betroffen (z.B. Sicherheit, Verbraucherschutz, Interoperabilität, Nachhaltigkeit) ?

Für die beabsichtigte Norm spricht als stärkstes Argument die Nachhaltigkeit. Daher ist es so wichtig, die Kreislaufwirtschaft wesentlich stärker in Gang zu setzen, als diese sich momentan zeigt. Diese schwierige Aufgabe muss vom Konsumenten angenommen werden. Ist er nicht bereit mitzumachen, kann eine neue Norm sehr viel weniger zur Kreislaufwirtschaft beitragen. Durch die Analyse von strategischen Zahlenannahmen können jedoch Ziele abgeleitet werden, die sich Landes- oder Bundesverwaltungen stellen können. Bei ersten KWR-Kreis-Analysen wurden im WeWaWi-Projektbericht Berechnungen vorgestellt, die mit einer Lebensdauerverlängerung den Nutzen für Verbraucher und Umwelt dargestellt haben und damit eine Form des Verbraucherschutzes ist. Bei anderen KWR-Kreis-Analysen wurde berechnet, dass eine Reduktion der Anzahl von Neuprodukten die Menge an CO2-e wesentlich reduzieren kann, wenn dafür gebrauchte Waschmaschinen länger verwendet werden.

Von einer Interoperabilität im Bereich Kreislaufwirtschaft ist zu sprechen, wenn Hersteller und Abfallwirtschaft miteinander ausgiebig kommunizieren und Daten austauschen. Das ist bisher nicht zu beobachten. Keiner der beiden Bereiche bemüht sich oder unternimmt Anstrengungen, die beiden Seiten helfen könnten. Mit Hilfe von KWR-Kreis-Analysen entsprechend der Norm könnte beiden Akteuren gezeigt werden, welche Mengen (Abfallwirtschaft) an Altgeräten vorhanden sind, bzw. welche Mengen (Produktion) an Neugeräten von den Herstellern in den Markt verkauft werden. Die Abfallwirtschaft könnte den Herstellern mit Hilfe entsprechender Auswertungen aus KWR-Kreisen entsprechend der Norm mitteilen, bei welchen Akteuren bestimmte Geräte welche Zustände bzw. Fehler aufweisen. Der Vorteil für Hersteller liegt darin, dass die Geräte gezielt verbessert und somit deren Lebensdauer und Qualität verbessert werden kann. Umgekehrt können die Produkte, bzw. Produktteile, die erhaltenswert sind, identifiziert werden, was es der Abfallwirtschaft oder vorgeschalteter Unternehmen ermöglicht, Altgeräte gezielt zu demontieren, um Produktteile wiederzuverwenden.

Unternehmen der Abfallwirtschaft oder neue Unternehmen in diesem Bereich könnten mit geeigneten Datenanalysen die Entscheidung fällen, in neue Geschäftszweige zu investieren und tätig zu werden. Bei entsprechenden Investitionen werden in einem Businessmodell finanzielle Aussagen zur Tragfähigkeit benötigt, wozu KWR-Kreis-Analysen beitragen können.

Kritische Rohstoffe wie Lithium, Seltene Erden oder Gallium sind unverzichtbar für Zukunftstechnologien (z.B. Windkraftanlagen, Elektromobilität, Verteidigung). Die EU will sich damit aus starken globalen Abhängigkeiten befreien und die Kreislaufwirtschaft massiv stärken. Damit national erkannt werden kann, wo diese Stoffe verarbeitet wurden, ist es notwenig zu wissen, in welchen Produkten an welchen Teilen diese Stoffe verbaut bzw. verwendet werden. Nur so kann gezielt nach Produkten und Teilen von Produkten gesucht werden. Die Entsorger können mit neuen Arbeitsweisen und Geschäftsmodellen die Nachhaltigkeit und die sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen sichern zumindest unterstützen.

7. Wer sollte in die Entwicklung der Norm einbezogen werden (z.B. Anwender, Hersteller, öffentliche Hand, Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft usw.) ?

Das Thema ist derart von Interesse, dass alle Akteure in einem Wirtschaftskreislauf inkl. der Entsorgungswirtschaft, Wissenschaft und anderen beteiligten Bereichen wie Verwaltung und Gesetzgebung, mit einbezogen werden sollten.

Für den Hersteller gäbe es z.B. zusätzliche Erkenntnisse hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft-gerechten Konstruktion von Produkten, nicht nur in Richtung der Lebensdauerverlängerung, was sich gelegentlich auf einen höheren Preis auswirkt, sondern auch hinsichtlich einer möglichen Verringerung des Aufwands bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder schließlich der Wiederverwendung von Materialien (Sekundärressourcen).

Die Abfallwirtschaft hat die schwierige Aufgabe zu erfüllen, möglichst unbemerkt Geräte zu entsorgen, zumindest kostengünstig. Bei dem momentan angewendeten Modus sind von vornherein weitere Konzepte / Geschäftsmodelle ausgeschlossen, die evtl. besser wirken würden. Wenn ein KWR-Kreis entsprechend der Norm ergeben würde, dass eine vorhandene große Menge an Geräten nicht zur Vorbereitung zur Wiederverwendung gelangt, könnte mit einem Planspiel eine Variante eines KWR-Kreises zeigen, dass mit Zuschüssen aus den Abfallgebühren die Quote der wiederverwendeten Geräte erheblich erhöht werden könnte und die Abfallwirtschaftsbetriebe für diese Tätigkeiten eine Bezahlung erhalten würden.

Vorhandene Wirtschaftsbetriebe oder neu entstehende Unternehmen könnten sich für das Modell KWR-Kreise interessieren, um zu testen, ob ein gedachtes oder angenommenes Geschäftsmodell funktionieren würde. Hersteller können an gewissen KWR-Kreisen entsprechend der Norm interessiert sein, um herauszufinden, welche Wege ihre Geräte überhaupt gehen. Es gibt bisher keine grundsätzliche Untersuchung, die darlegt, welche Akteure mit welchen Produkten oder Teilen von Produkten in Berührung kommen.

Grundsätzlich sind alle Akteure der Hersteller und der Kreislaufwirtschaft für diese Norm anzusprechen und zur Mitarbeit einzuladen. Die entsprechenden Verbände wären BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.), BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.), ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie e.V.), ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.), HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.), VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.), BGA (Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.), BVE (Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie e.V.), IHK (Industrie und Handelskammer).

Personen, Unternehmen oder Organisationen, die bereits Unterstützung für die Norm zugesagt haben, sind

  • Stefan Ebelt, ReUse e.V.
  • Felix Lösing, ReUse e.V.
  • Fried Schütze, DIN-Verbraucherrat
  • Christian Dworak, BSH Hausgeräte
  • Alisha Marquardt, Incycle Wert.Stoff.Management
  • Thomas Müller-Kirschbaum, Circular Valley Stiftung
  • Tushar Singh, Hochschule Pforzheim
  • Oliver Sodtke, Bundesverband Tischler, Schreiner
  • Tobias A. Zorn, de
  • Marie Fechner, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Abteilung 5 Referat für Abfallwirtschaft, Rechtsangelegenheiten

8. Betreffende Normen und Gremien mit Berührungspunkten

Folgende betroffene Gremien

  1. KU-Fachbeirat 1 "Umweltschutz"
  2. KU-Fachbeirat 2 "DIN/DKE Fachbeirat Circular Economy"
  3. KU-AK 7 "Ressourcenschutz und umweltverträgliche Produkt- und Prozessgestaltung"
  4. NA 172-00-03 AA "Ökobilanzen und umweltbezogene Kennzeichnung"
  5. NA 172-00-20 AA "Circular Economy"
  6. NA 172-00-20-01 GAK "Gemeinschaftsarbeitskreis NAGUS/DKE, Materialeffizienz von Produkten, insbesondere im Ökodesign-Rechtsrahmen"

Folgende Normen werden angesprochen und sind zu beachten. Normen, andere bestehende Regelwerke (z.B. Unternehmensrichtlinien, technische Regelwerke), relevante wissenschaftliche Publikationen oder Patente, die auf diesem Gebiet bereits Informationen enthalten, sind

  1. VDI-Richtlinien
  • Mapping von COG Circular Economy: Miro Board
  • Ökodesign - Mapping Normen und Direktiven
  • Was brauchen wir um die Umweltauswirkungen & ökonomischen Auswirkungen zu berechnen? Normen des NAGUS 3 Ökobilanzen und umweltbezogene Kennzeichnung und NA 172-00-03-04 AK Carbon Footprint von Produkten
  • ISO 14067 Carbon Footprint von Produkten
  • Was brauchen wir zur Produktdeklaration?
  • Materialdeklarationsnormen? E DIN EN IEC 82474-1 VDE 0042-2474-1:2023-12 Materialdeklaration
  • Nutzungsphase: Methoden zur Abschätzung Lebensdauer etc.  JTC 10 Normen - siehe NA 172-00-20-01 GAK Gemeinschaftsarbeitskreis NAGUS/DKE, Materialeffizienz von Produkten, insbesondere im Ökodesign-Rechtsrahmen
  • End-of-life: Abfallbehandlungsbereich  EN 50625-1:2014       Collection, logistics & Treatment requirements for WEEE - Part 1: General treatment requirements
  • CLC/TS 50625-3-1:2016, Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 3-1: Specification for de-pollution – General
  • EN 50625-2-1:2014, Collection, logistics and treatment requirements for WEEE - Part 2-1: Treatment requirements for lamps
  • CLC/TS 50625-3-2:2016, Collection, logistics & Treatment requirements for WEEE - Part 3-2: Technical specification for de-pollution - Lamps
  • EN 50625-2-2:2015, Collection, logistics & Treatment requirements for WEEE - Part 2-2: Treatment requirements for WEEE containing CRTs and flat panel displays
  • CLC/TS 50625-3-3:2017, Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 3-3: Specification for de-pollution - WEEE containing CRTs and flat panel displays
  • EN 50625-2-3:2017, Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 2-3: Treatment requirements for temperature exchange equipment and other WEEE containing VFC and/or VHC
  • CLC/TS 50625-3-4:2017, Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 3-4: Specification for de-pollution - temperature exchange equipment
  • EN 50625-2-4:2017, Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 2-4: Treatment requirements for photovoltaic panels
  • CLC/TS 50625-3-5:2017, Collection, logistics & Treatment requirements for WEEE - Part 3-5: Technical specification for de-pollution - Photovoltaic panels
  • CLC/TS 50625-4:2017, Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 4: Specification for the collection and logistics associated with WEEE
  • EN 50614:2020, Requirements for the preparing for re-use of waste electrical and electronic equipment
  • Digitaler Produktpass, DIN/DKE Gemeinschaftsausschuss Digitaler Produktpass
  • Common Data Dictionary (CDD)
  • prEN 18364,Circular Economy - Produktbezogener Daten- und Informationsaustausch entlang von Wertschöpfungsnetzen

Aus Kommentar von Herrn Dickmann:

  • Im IEC TC 111 (https://www.iec.ch/dyn/www/f?p=103:7:::::FSP_ORG_ID:1314) sind u.a. Normen entwickelt worden, die sich mit "Product Category Rules (PCR)" sowie "Product Specific Rules (PSR)" beschäftigten, diese Ansätze könnten hier interessant sein (https://www.iec.ch/dyn/www/f?p=103:14:516107457730258::::FSP_ORG_ID,FSP_LANG_ID:27322,25)
  • Ein PCR ist ein Regelwerk für eine gesamte Produktkategorie, das festlegt, wie Umweltdeklarationen (EPDs) nach ISO 14025 Typ III zu erstellen sind. Es definiert u. a. Systemgrenzen, funktionale Einheiten, Datengrundlagen und Methodik der Lebenszyklusanalyse. Zweck: Sichert die Vergleichbarkeit von EPDs innerhalb derselben Produktkategorie. Beispiele: EN 15804 für Bauprodukte IEC 63366 für elektrotechnische Produkte
  • Ein PSR ist eine spezifische Ergänzung zu einem PCR, zugeschnitten auf eine bestimmte Produktfamilieoder ein eng umrissenes Produktsegment. PSRs verfeinern die PCR‑Vorgaben und fügen produktspezifische Anforderungen, Modellierungsregeln oder Datensätze hinzu. Zweck: Präzisiert die Methodik für konkrete Produktarten, damit ihre EPDs fachlich korrekt und noch genauer vergleichbar sind. Stellt sicher, dass Besonderheiten einzelner Produkte angemessen berücksichtigt werden. Beispiel: IEC TS 63058 ED1.0 für Niederspannungs‑Schaltgeräte
  • Da im Rahmen der EPD- und DPP-Entwicklungen schon Strukturen entwickelt oder vorhanden sind, sollten diese auch genutzt und weiterentwickelt werden. Eine enge Abstimmung mit den deutschen und internationalen Kollegen, die in diesen Bereichen arbeiten, würde ich sehr begrüßen. Da der DPP der EU so angelegt ist, dass er Teilmodelle der Verwaltungsschale (AAS) der IDTA aufnehmen und verwenden kann (https://industrialdigitaltwin.org/content-hub/teilmodelle), sollte dies in diesem Projekt ebenfalls erwogen werden.
  • Als unterste Ebene braucht man Semantic Dictionaries wie ECLASS (https://eclass.eu/) oder die IEC CDD (https://cdd.iec.ch), die für die ganzen Beschreibungen die notwendige Semantik (Bedeutung) in Form von Klassen, Blöcken, Merkmalen und Werten liefern.


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2 Comments

  1. Hartwig Lohse

    Das Normungsvorhaben ist grundsätzlich zu unterstützen. Jedoch stellt es sich mir als äußerst komplex dar, soll es doch, was ebenfalls zu begrüßen ist die gesamte Bandbreite von der Produktion, beginnend mit der Konstruktion über Verwendung zur Wiederverwendung (zumindest z.T. durch Reparatur) und letztendlich zur Entsorgung umfassen. Somit sind natürlich auch die Art der potentiell zu ermittelten Daten äußerst heterogen, was noch durch die Diversität der in der Einleitung genannten Produktgruppen (Einwegprodukte, Verpackungen, Lebensmittel, Elektrogeräte und Bekleidung), sowohl innerhalb einer Produktgruppe als auch zwischen den Produktgruppen verstärkt wird. Auf jeden Fall fehlt im Scope eine entsprechender Hinweis auf welche Produktgruppen sich der Leitfaden fokussiert.

    Mir fällt es schwer zu sehen wie diese Vielfalt von potentiell relevanten Daten und Verfahren zu deren Ermittlung in einem Leitfaden durch eine, hinsichtlich Arbeitsfähigkeit begrenzten Anzahl von Experten adäquat berücksichtigt werden kann. Es werden Experten für jeden der o.g. Abschnitte des Lebenszyklus von Produkten aus den ebenfalls o.g. Produktgruppen benötigt. Vielleicht wäre es ein Weg in einem ersten Schritt sich für jede Produktgruppe, für die einzelnen Lebensabschnitte Gedanken zu machen, um das dann später zu einem Ganzen zusammenzufügen.

    Dabei darf, insbesondere bei langlebigen Produkten das Ziel einer Abfallvermeidung nicht über alle anderen Ziele der Kreislaufwirtschaft in Gestalt der R-Strategien gestellt werden. 

    Zusammenfassend gesagt, habe ich Interesse an einer Mitarbeit bei der Erstellung des Leitfadens, jedoch fehlt mir für  die Entscheidungsfindung eine genauere Beschreibung dessen was erreicht werden soll; der Scope  sagt Alles aber auch Nichts.



  2. Klaus Dickmann

    Dem Kommentar von Herrn Lohse (vom 16.1.26) kann ich mich nur anschließen. Aus meiner Sicht ist eine Strukturierung entlang der Normungsroadmap für die "Circular Economy" sinnvoll (Ausgenommen die Punkte: Bauwerke und Kommunen sowie Digitalisierung/Geschäftsmodelle/Management):

    • Elektrotechnik und IKT
    • Batterien
    • Verpackungen
    • Kunststoffe
    • Textilien

    Im IEC TC 111 (https://www.iec.ch/dyn/www/f?p=103:7:::::FSP_ORG_ID:1314) sind u.a. Normen entwickelt worden, die sich mit "Product Category Rules (PCR)" sowie "Product Specific Rules (PSR)" beschäftigten, diese Ansätze könnten hier interessant sein (https://www.iec.ch/dyn/www/f?p=103:14:516107457730258::::FSP_ORG_ID,FSP_LANG_ID:27322,25)

    Ein PCR ist ein Regelwerk für eine gesamte Produktkategorie, das festlegt, wie Umweltdeklarationen (EPDs) nach ISO 14025 Typ III zu erstellen sind. Es definiert u. a. Systemgrenzen, funktionale Einheiten, Datengrundlagen und Methodik der Lebenszyklusanalyse.
    Zweck:
    Sichert die Vergleichbarkeit von EPDs innerhalb derselben Produktkategorie.
    Stellt sicher, dass alle Hersteller dieselben Regeln anwenden.
    Beispiele:
    EN 15804 für Bauprodukte
    IEC 63366 für elektrotechnische Produkte

    Ein PSR ist eine spezifische Ergänzung zu einem PCR, zugeschnitten auf eine bestimmte Produktfamilie oder ein eng umrissenes Produktsegment. PSRs verfeinern die PCR‑Vorgaben und fügen produktspezifische Anforderungen, Modellierungsregeln oder Datensätze hinzu.
    Zweck:
    Präzisiert die Methodik für konkrete Produktarten, damit ihre EPDs fachlich korrekt und noch genauer vergleichbar sind.
    Stellt sicher, dass Besonderheiten einzelner Produkte angemessen berücksichtigt werden.
    Beispiel:
    IEC TS 63058 ED1.0 für Niederspannungs‑Schaltgeräte


    Da im Rahmen der EPD und DPP Entwicklungen schon Strukturen entwickelt oder vorhanden sind, sollten diese auch genutzt und weiterentwickelt werden. Eine enge Abstimmung mit den deutschen und internationalen Kollegen, die in diesen Bereichen arbeiten würde ich sehr begrüßen. Da der DPP der EU so angelegt ist, dass er Teilmodelle der Verwaltungsschale (AAS) der IDTA aufnehmen und verwenden kann (https://industrialdigitaltwin.org/content-hub/teilmodelle), sollte dies in diesem Projekt ebenfalls erwogen werden.

    Als unterste Ebene braucht man Semantic Dictionaries wie ECLASS (https://eclass.eu/) oder die IEC CDD (https://cdd.iec.ch), die für die ganzen Beschreibungen die notwendige Semantik (Bedeutung) in Form von Klassen, Blöcken, Merkmalen und Werten liefern.

    Für den Leitfaden müssen die verschiedenen Stakeholder klar definiert und gegeneinander abgegrenzt werden. Um Zitat "Methoden zur Datenerhebung und Verfahren zur Datenauswertung" bereitzustellen, braucht es standardisierte Beschreibungen (Dictionaries) dies sich kategoriebezogen (PCR, PSR), für den gesamten Lifecycle (gemäß R-Strategien) erhoben und über ein gemeinsames Austauschformat (DPP, AAS) allen Beteiligten (Hersteller, Owner/Operator, (Zwischen-)Händler, Wartungsfirmen, Recyclern) zur Verfügung gestellt werden.

    Bitte auch Themen wie: Critical Raw Material Act (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj/eng) oder EUDR European Deforestation Regulation (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1115/oj/eng) mitbeachten.

    Danke für die Initiative!