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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die KU-Geschäftsstelle (annekatrin.mayer@din.de).


ABSTIMMUNGSERGEBNIS

Die folgende Beschlussvorlage wurde angenommen:

Beschluss 1/2026: Die KU-AK 7 UAG III verabschiedet das als N 693 vorliegende Dokument als abgestimmte Antwort auf den Einspruch des DKE/K 513 „Hausgeräte, Gebrauchseigenschaften“.


AKTIONEN aus Vorbesprechung mit Herrn Ebelt, Herrn Prof. Seifert & Frau Mayer am 22.01.2026:

  • Herr Ebelt schreibt folgende Organisationen an: HWK, IHK, Netzwerk Re-Use Deutschland
  • Frau Mayer schreibt Stefanie Scholz vom DIN-Verbraucherrat an bzgl. Verbraucherverbänden, Janine Korduan (BUND, KU-FBR 2), Frau Dihlmann (KU-FBR 1) sowie Thomas Meyer (Knorr Bremse), Fachvereinigung Edelmetalle (Dr. Timo Mützel (doduco) und Dr. Michael Huber (agosi))
  • Herr Ebelt fragt bei Frau Salzmann nach wer ihre Nachfolge beim Verbraucherverband ist

Aktionen aus 2. Sitzung am 03.02.2026:

  • Prozessplanung zur Vorbereitung der Wiederverwendung - Scope konkretisieren bis Ende Februar 2026 (Herr Ebelt)
  • Input zu Fragen unten geben bis Ende Februar 2026 (alle)
  • Terminumfrage für Webkonferenz im April 2026 - Terminvorschläge: 14.-16.4. oder 21.-23.4. (KU-Geschäftsstelle)
  • Umfrage zur Kommentierung des Normungsantrags starten (KU-Geschäftsstelle)

Aktionen aus 3. Sitzung am 14.04.2026 

  • Hr. Ebelt überarbeitet die Abbildung der KWR-Kreise (neutralisieren) – aus Scope entfernen, verschieben
  • Hr. Ebelt und Herr Lösing ergänzen Daten
  • Annekatrin Mayer erarbeitet zusammen mit Christian Dworak eine Antwort auf die Stellungnahme vom DKE DKE/K 513 „Hausgeräte, Gebrauchseigenschaften“.
  • MAPPING zu berücksichtigender Normen und Normprojekte (alle)
  • Mapping von COG Circular Economy verlinken (Annekatrin Mayer)
  • Mapping Ökodesignnormen verlinken (Annekatrin Mayer)
  • Textvorschlag zu DPP ergänzen (Jan de Meer)
  • Herr Ebelt stellt den Bericht des WeWaWI-Projekts zur Verfügung

Aktionen aus 4. Sitzung am 08.06.2026 - Deadline 24.06.2026

  • Herr Ebelt überarbeitet Inhalte des Normenantrags, d.h. kürzt wenn möglich
  • Herr Ebelt ergänzt Inhalte zu 
  • Frau Mayer ersetzt im gesamten Text "Norm" durch "Dokument"

Hintergrundinformationen:

Die Normung soll sich mit der Quantifizierung von Umweltauswirkungen bei der Wiederverwendung beschäftigen und einen Beitrag zur Abfallvermeidung und Verringerung des Materialeinsatzes und somit zur Stabilisierung sowie Beschleunigung der Kreislaufwirtschaft leisten.

Die Frage, wie Umweltauswirkungen quantifiziert werden, soll weit gefasst werden, da viele Handlungen, die im Bewusstsein des grundsätzlichen Ziels vorgenommen werden, im Einzelnen zu kleineren positiven Effekten beitragen können, auch wenn sie nicht direkt zuordenbar sind. Zu den grundsätzlichen Effekten, die einen positiven Einfluss auf Umweltauswirkungen haben, zählt zweifelsfrei die Wiederverwendung, selbst wenn in gewissen Fällen ein gegenteiliger Effekt erreicht wird, ohne jedoch die Gesamtbilanz ins Negative zu drehen.

Es ist schwierig, Effekte nachzuweisen und zu berechnen, die zur Abfallvermeidung zugerechnet werden. Wie kann etwas beziffert werden, was vermieden wurde? Bei der Neukonstruktion von Produkten lässt sich das noch nachweisen, je weiter sich der Prozess vom Ursprung entfernt, desto größer wird die Unsicherheit, wie hoch das Vermeidungspotential ist. Auf der anderen Seite kann mit ‚Abfallvermeidung‘ gemeint sein, ein Produkt nicht ‚vorzeitig‘ zu Abfall werden zu lassen, wenn es länger genutzt wird. Möglicherweise bedeutet Abfallvermeidung auch, wenn die vom Hersteller berechnete Lebensdauer bei Neukonstruktionen von Produkten nun nicht mehr 10 Jahre, sondern 16 Jahre beträgt und die Abfallvermeidung durch das Nachfolge-Produkt dann 6 Jahre gewonnen hat?

Zu den unmittelbaren Umweltauswirkungen zählt die Verringerung von Materialeinsatz, zumindest bei der Herstellung von Produkten, bei denen weniger Material benötigt wird. Es tun sich dabei weitere Alternativen auf, die Gesamtbilanz darf nicht negativ werden. Wird lediglich durch bessere optimierte Konstruktion ein Produkt mit weniger Material gefertigt, ohne die Lebensdauer zu verkürzen oder andere Einschränkungen zu haben, ist die Umweltbilanz positiv. Werden jedoch andere Materialien verwendet, die unter anderen Umständen gewonnen werden, kommt es darauf an, wie deren Umweltbilanz sich rechnet. Wird weniger Material benötigt, die Gewinnung des Materials jedoch kosten- oder umweltaufwendiger, ist die Gesamtbilanz negativ und hat somit seinen Nutzen für die Umweltauswirkungen verfehlt. In derartigen Fällen ist die Gesamtsituation zu betrachten, selbst wenn es für ein einzelnes Produkt nur um einen Ausschnitt des Ganzen geht.

Umweltauswirkungen entstehen immer in der Interaktion von Handlungen. Um Produkte zu verwenden, müssen sie zuerst hergestellt werden. Die meist beste Alternative ist dann, diese so lang wie möglich zu verwenden, d.h., solange das Produkt seinen Dienst versieht, keine gravierenden technischen Bedingungen dagegensprechen und die Umgebungsbedingungen akzeptiert werden. Dabei spielt die Lebensdauer eines Produktes die entscheidende Rolle: a) sie kann durch Hilfsmaßnahmen wie Reparaturen, etc. verlängert werden, oder b) die Art der Technik des Produktes noch verwendet wird (CD- / DVD-Player) oder c) ein Verbrauch durch ein Produkt nicht kontraproduktiv ist (erhöhter Strom- / Kraftstoffverbrauch bei alten Produkten). Da ein Produkt nicht nur einen Nutzer haben muss, sondern viele Nutzer haben soll (entweder gleichzeitig oder nacheinander), muss es weitergegeben werden. Die Kreislaufwirtschaft bemüht sich, dieses Prinzip zu verwirklichen, auf langlebige und werthaltige Produkte zu übertragen und auf möglichst viele Produkte anzuwenden.

Eine Quantifizierung von Umweltauswirkungen bei der Wiederverwendung kann nur gelingen, wenn belastbare, d.h., möglichst genaue Zahlen vorliegen, Schätzungen sind nicht hilfreich und können ein grobes Zerrbild der Wirklichkeit vermitteln.

Zentrale Elemente sind eine umfassende Quantifizierungsmethodik und ein Planungsinstrument, die durch entsprechende Modellierung, Darstellung und Verwendung realistischer Daten und Formeln gestützt werden. Dazu sind praxisnahe Daten systematisch zu erheben und anzuwenden. Die zu beschreibende Anleitung soll Hinweise geben, wie Daten von Herstellern, Handel, Verbrauchern sowie Wertstoffhöfen und Aufarbeitern generiert und zur automatisierten Verwendung verarbeitet werden können.

Als Ergebnis sollen Fragen vielfältigster Art beantwortet werden, die sich mit den vorliegenden Daten beantworten lassen. Z.B. könnten Aussagen belastbar vorgenommen werden zu

a) wieviel CO2 ließe sich einsparen, wenn Y% mehr Gerätemotoren aus Weißer Ware für die Wiederverwendung zur Verfügung stehen würden,

b) welche Kosten würde das Wiederverwenden von Y% mehr Gerätemotoren aus Weißer Ware bei der Herstellung bzw. Instandsetzung von Geräten verursachen,

c) welchen wirtschaftlichen Erfolg hätte das Wiederverwenden von Y% mehr Gerätemotoren aus Weißer Ware für neue Wirtschaftszweige bzw. die Verbraucherpreise, oder schlicht

d) wie viele gebrauchte Geräte aus Weißer Ware wurden im Jahr W verkauft ?

Bestehende Normen zur Erhebung von Umweltdaten und die Herangehensweise z.B. des IEC/TR 62635 Guidelines for end-of-life information provided by manufacturers and recyclers and for recyclability rate calculation of electrical and electronic equipment sollen einbezogen und verwendet werden.


Arbeitstitel: 

„Wiederverwendung von Produkten & Teilen - Methode zur Datenerhebung, -verwaltung & Quantifizierung von Umweltauswirkungen“


---Neufassung--- 29.05.2026-SEB


Inhaltsverzeichnis


1      Einleitung

2      Normungsvorhaben

3      Verwendetes Material zur Berechnung von Umweltauswirkungen mit KWR-Kreisen

4      Einbeziehen des DPP (‚Was ist im Produkt drin‘)

5      Warum wird diese Norm gebraucht ?

6      Wer wird diese Norm voraussichtlich anwenden (z.B. Anwendungsbereich) ?

7      Welche öffentlichen Interessen sind von der Norm voraussichtlich betroffen (z.B. Sicherheit, Verbraucherschutz, Interoperabilität, Nachhaltigkeit) ?

8      Wer sollte in die Entwicklung der Norm einbezogen werden (z.B. Anwender, Hersteller, öffentliche Hand, Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft usw.) ?

9      Betreffende Normen und Arbeitskreise mit Berührungspunkten

10    Referenzen

 


1. Einleitung

Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt die Abfallhierarchie aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie national um. In § 6 des KrWG bildet die Abfallvermeidung die erste Stufe der fünfstufigen Abfallhierarchie, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung.

Die Kreislaufwirtschaft ist das erklärte Ziel aller beteiligten Akteure. Dabei macht es einen Unterschied, was im Kreis geführt wird: Produkte bzw. Teile von Produkten oder Materialien aus dem Recycling der Produkte, (sog. Sekundärrohstoffe). Bevor jedoch die letzte Stufe der Abfallhierarchie eintritt, muss die Vermeidung, die Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung für die Kreislaufwirtschaft die volle Wirkung entfalten. Um den Prozess zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und damit zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, ist es notwendig, Methoden und Verfahren zu entwickeln, die darstellen und zeigen, an welchen Stellen des Kreislaufwirtschaftsprozesses es sich lohnt, Maßnahmen anzusetzen.

Das zu entwickelnde Dokument soll beschreiben, mit welchen Methoden brauchbare Daten erhoben bzw. verwendet werden können und wie diese Informationen in einem geeigneten Datenmanagement so verwaltet werden, um sie automatisiert auswerten und darstellen zu können, damit Ergebnisse gefunden werden, die zu begründeten Maßnahmen führen. In den Blickpunkten liegen:

  • Welche Produkte bzw. Teile von Produkten liegen in welchen Mengen wo vor?
  • Wie werden Gruppierungen vorgenommen, die (statistisch) vergleichbar sind?
  • Welche Daten sind über Produktgruppen vorhanden und können berechnet sowie ausgewertet werden?
  • Welche Auswertungen und Ergebnisse lassen sich mit den vorliegenden Daten für eine Entscheidungshilfe verwenden?
  • Welche Maßnahmen und Verfahren lassen sich aus den Erkenntnissen ableiten und umsetzen, um umweltrelevant bzw. wirtschaftlich zu wirken?
  • Welche Schnittstellen gibt es in der Kreislaufwirtschaft zum Digitalem Produktpass und zu Methoden der KI?
  • Welche ökonomischen Auswirkungen folgen daraus?

Die vorgesehene Methode ist generisch für alle Abfall- und sogar Produktströme geeignet. Am Beispiel Elektrogeräte kann dargestellt werden, wie dieses Planungsinstrument als effizientes Datenmanagement und Auskunftssystem entwickelt und genutzt werden kann.

Die vornehmliche Sicht des Dokuments soll auf den Punkt Umweltauswirkungen und die Vermeidung von Belastungen für Umwelt und Mensch gerichtet werden. Nebeneffekt sind wirtschaftliche Aussagen, da nur selbst tragende Konzepte langfristig den besten Erfolg garantieren. Das Dokument unterstützt die Identifizierung von Maßnahmen, die bei der Produktion, der Verwendung, der Wiederverwendung und der Entsorgung dazu beitragen können, Ressourcen schonender, optimierter bzw. umsichtiger einzusetzen, damit ein positiver Nutzen aus der Aufarbeitung zur Wiederverwendung und ebenfalls einer Neuproduktion gezogen werden kann und letztendlich die Gesamtbilanz verbessert oder zumindest nicht verschlechtert wird.

Das Hauptgewicht dieses Dokuments liegt auf Datenmanagement und -auswertung, das dazu befähigt, belastbare Aussagen über die Wiederverwendung von Produkten, Teile von Produkten bzw. zu Abfall gewordene Produkte und deren Teile oder Bestandteile zu treffen. Für die Methodik ist es nicht erheblich, ob ein Gerät den Status ‚Produkt‘ oder ‚Abfall‘ hat – der in einem Gerät enthaltene gebundene Anteil an CO2, kWh, Arbeitsstunden, Materialwert, Kosten & Erlöse, etc. macht dafür keinen Unterschied.

In diesem Dokument sollen Methoden zur Datenerhebung und Verfahren zur Datenauswertung und Darstellung ausgearbeitet werden, die die handelnden Akteure in der Kreislaufwirtschaft darin unterstützen oder in die Lage versetzen, die Potentiale der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung zu erkennen, mit welchen Handlungen diese genutzt, verbessert oder geschaffen werden können und die daraus resultierenden Umweltauswirkungen zu quantifizieren.

Die Verantwortlichen bei Hersteller und Handel erhalten ein Hilfsmittel, um proaktiv zur Planung der Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie die Formulierung neuer Aufgaben in ihren Geschäftsmodellen aufnehmen zu können. Die Entsorgungswirtschaft wird durch die Methoden ein Planungsinstrument für das effiziente Zerlegen und Rückgewinnen von Abfall, dessen Teilen und Materialien und deren Verwendung erhalten.

Das zugrunde liegende Modell (u.a. aus dem Verbände-Projekt Weiße Ware Wiederverwenden („WeWaWi“)) ist bewusst deutlich grober angelegt als klassische LCA-/PCR-Ansätze: Es werden vereinfachte, planungsorientierte Abschätzungen vorgenommen. Es geht um die Entscheidungsunterstützung für Akteure (z.B. Kommunen, regionale Planer, Re-Use-Betriebe) bei der Frage, welche Wiederverwendungsoptionen in einer bestimmten Region sinnvoll sind.

Im Verbände-Projekt WeWaWi wurde ein Modell entwickelt, mit dem obengenannte Auswertungen und Beurteilungen möglich sind. Die Methode wurde Kreislauf-Wirtschaft-Rückführungs (KWR)-Kreise genannt - diese verbindet zwei Tätigkeitsorte mit einer gerichteten Strecke miteinander, wo Produkte am ersten Ort z.B. gesammelt wurden und dann an einen zweiten Ort weitergeleitet werden. An der gerichteten Strecke wird z.B. die Anzahl der Produkte abgetragen, die z.B. in einem Jahr der Prozedur des ersten Ortes unterzogen werden. Die Verbindung der Tätigkeitsorte wird so lange vorgenommen, bis im Netzplan ein Kreis entsteht. Die folgende Abbildung zeigt einen kleinen verallgemeinerten KWR-Kreis eines Produktes.



In dieser Abbildung wird ein Produkt bzw. Teile dieses Produkts von dessen Herstellung bis zu ihrer Entsorgung in KWR-Kreisen durch verschiedene Stationen geführt. An den Pfeilen steht der jeweilige CO2-e-Wert, der für diese Strecke aufgewendet oder vergütet wird. Statt CO2-e-Werte können beliebig andere Werte angebracht werden, sofern diese realistisch vorhanden sind. In dieser Art und Weise können ebenfalls Meldungen von sog. Erstbehandlungsanlagen oder anderen Akteuren, die meldepflichtig sind, Angaben an das UBA oder das BMUKN geben, die auf diese Weise nachvollziehbar werden. Die KWR-Kreise können beliebig verfeinert werden, wenn bestimmte Stationen auf weitere Akteure oder Tätigkeiten aufgeteilt und mit Daten versehen werden können – gleiches, wenn Zusammenfassungen eine Aussage übersichtlich ermöglichen.

2. Normungsvorhaben

In der DIN-Koordinierungsstelle Umweltschutz (KU) werden keine Normen erarbeitet. Ziel ist es in einem offenen Stakeholder-Prozess einen Normungsantrag in der Unterarbeitsgruppe des KU AK 7 „Ressourcenschutz und umweltverträgliche Produkt- und Prozessgestaltung“ zu erarbeiten und keine Norm oder Produktspezifikation. Das derzeit diskutierte Vorhaben befindet sich auf der Stufe eines ersten Entwurfs für einen Normungsantrag. Es geht nicht um die Normung von Produkteigenschaften oder -anforderungen, sondern um ein planerisches Vorgehensmodell für die Abschätzung von Umweltauswirkungen bei der Wiederverwendung von Produkten und Produktteilen.

Im Rahmen des vorgesehenen Normungsverfahrens erscheint es sachgerecht, den bisherigen Ansatz methodisch zu präzisieren und zugleich in eine normungssystematisch tragfähige Form zu überführen. Der vorliegende Gegenstand ist fachlich relevant, regulativ anschlussfähig und mit Blick auf die gegenwärtige Entwicklung der Kreislaufwirtschaft von erheblicher Bedeutung. Zugleich zeigt sich, dass die bisherige Konzeption thematisch noch sehr breit angelegt ist und unterschiedliche Ebenen, darunter Datenerhebung, Umweltbewertung, Datenmanagement, wirtschaftliche Anschlussfragen, digitale Produktinformationen und politische Nutzbarkeit, teilweise parallel behandelt. Für die weitere Ausarbeitung empfiehlt es sich daher, den Fokus stärker auf die Entwicklung einer standardisierten Methodik zu richten. Im Mittelpunkt sollte nicht die Festlegung einzelner Umweltwirkungen oder produktspezifischer Ergebniswerte stehen, sondern die normative Beschreibung jener Regeln, nach denen Umweltauswirkungen der Wiederverwendung und der Vorbereitung zur Wiederverwendung erhoben, berechnet, klassifiziert und dargestellt werden können. Eine solche methodische Orientierung ist auch deshalb angezeigt, weil der Digitale Produktpass im Rahmen der ESPR-Umsetzung ausdrücklich als strukturierendes Instrument entwickelt wird und das Joint Research Centre hierfür bereits eine schrittweise Methodik zur Bestimmung erforderlicher Daten beschrieben hat (EUROPEAN COMMISSION, o. J.; Chawla et al., 2026).

Die Frage, wie Umweltauswirkungen quantifiziert werden, soll weit gefasst werden, da viele Handlungen, die im Bewusstsein des grundsätzlichen Ziels vorgenommen werden, im Einzelnen zu kleineren positiven Effekten beitragen können, auch wenn sie nicht direkt zuordenbar sind. Zu den grundsätzlichen Effekten, die einen positiven Einfluss auf Umweltauswirkungen haben, zählt zweifelsfrei die Wiederverwendung, selbst wenn in gewissen Fällen ein gegenteiliger Effekt erreicht wird, ohne jedoch die Gesamtbilanz ins Negative zu drehen.

Es ist schwierig, Effekte nachzuweisen und zu berechnen, die zur Abfallvermeidung zugerechnet werden. Bei der Neukonstruktion von Produkten lässt sich ein Effekt möglicherweise nachweisen, je weiter sich der Prozess vom Ursprung entfernt, desto größer wird die Unsicherheit, wie hoch das Vermeidungspotential ist. Auf der anderen Seite kann mit ‚Abfallvermeidung‘ gemeint sein, ein Produkt nicht ‚vorzeitig‘ zu Abfall werden zu lassen, wenn es länger genutzt wird. Möglicherweise bedeutet Abfallvermeidung auch, wenn die vom Hersteller berechnete Lebensdauer bei Neukonstruktionen von Produkten einen längeren Zeitraum ausmacht, als bei Produkten des letzten Herstellungsprozesses und die Abfallvermeidung durch das Nachfolge-Produkt einige Zeit gewonnen hat.

Zu den unmittelbaren Umweltauswirkungen zählt die Verringerung von Materialeinsatz, zumindest bei der Herstellung von Produkten, bei denen weniger Material verwendet wird. Es tun sich dabei weitere Alternativen auf – die Gesamtbilanz darf nicht negativ werden. Wird lediglich durch bessere optimierte Konstruktion ein Produkt mit weniger Material gefertigt, ohne die Lebensdauer zu verkürzen oder andere Einschränkungen zu haben, sollte die Umweltbilanz positiv sein. Werden jedoch andere Materialien verwendet, die unter anderen Umständen gewonnen werden, kommt es darauf an, wie deren Umweltbilanz sich rechnet. Wird weniger Material benötigt, die Gewinnung des Materials jedoch kosten- oder umweltaufwendiger, wird die Gesamtbilanz negativ und hat somit seinen Nutzen für die Verringerung von Umweltauswirkungen verfehlt. In derartigen Fällen ist die Gesamtsituation zu betrachten, selbst wenn es für ein einzelnes Produkt nur um einen Ausschnitt des Ganzen geht.

Umweltauswirkungen entstehen immer in der Interaktion von Handlungen. Um Produkte zu verwenden, müssen sie zuerst hergestellt werden. Die meist beste Alternative ist, diese so lang wie möglich zu verwenden, d.h., solange das Produkt seinen Dienst versieht, keine gravierenden technischen Bedingungen dagegensprechen und die Umgebungsbedingungen akzeptiert werden. Dabei spielt die Lebensdauer eines Produktes die entscheidende Rolle: a) sie kann durch Hilfsmaßnahmen wie Reparaturen, etc. verlängert werden, b) die Art der Technik des Produktes wird noch verwendet (CD- / DVD-Player), c) ein Verbrauch durch ein Produkt ist nicht kontraproduktiv (erhöhter Strom- / Kraftstoffverbrauch bei alten Produkten). Da ein Produkt nicht nur einen Nutzer haben muss, sondern viele Nutzer haben soll (entweder gleichzeitig oder nacheinander), muss es weitergegeben werden. Die Kreislaufwirtschaft bemüht sich, dieses Prinzip zu verwirklichen, auf langlebige und werthaltige Produkte zu übertragen und auf möglichst viele Produkte anzuwenden.

Eine Quantifizierung von Umweltauswirkungen bei der Wiederverwendung kann nur gelingen, wenn belastbare, d.h., möglichst genaue Zahlen vorliegen, Schätzungen sind nicht hilfreich und können ein grobes Zerrbild der Wirklichkeit vermitteln.

Zentrale Elemente sind eine umfassende Quantifizierungsmethodik und ein Planungsinstrument, die durch entsprechende Modellierung, Darstellung und Verwendung realistischer Daten und Formeln gestützt werden. Dazu sind praxisnahe Daten systematisch zu erheben und anzuwenden. Die zu beschreibende Anleitung soll Hinweise geben, wie Daten von Herstellern, Handel, Verbrauchern sowie Wertstoffhöfen und Aufarbeitern generiert und zur automatisierten Verwendung verarbeitet werden können.

Für die operative Anwendbarkeit der Methodik ist die Festlegung eines Mindestdatensatzes von zentraler Bedeutung. Ohne einen solchen Kerndatensatz bleibt unklar, welche Informationen von Herstellern, Aufarbeitern, Wiederverwendungsbetrieben, Entsorgungswirtschaft oder weiteren Akteuren in welcher Form bereitgestellt werden müssen, um konsistente und vergleichbare Bewertungen zu ermöglichen. Ein Datensatz sollte deshalb mindestens folgende Angaben umfassen (s. DPP):

  • Produktkategorie
  • Hersteller, Modell und Baujahr beziehungsweise Inverkehrbringungszeitraum
  • Masse und Hauptmaterialien
  • energieverbrauchsrelevante Eigenschaften
  • Zustand bei Erfassung
  • Fehlerbild oder Defektklasse
  • Prüf- und Reparaturschritte
  • Ersatzteileinsatz
  • Transportstrecken
  • zur erwartete oder tatsächlich erreichte Zweitnutzungsdauer
  • Gründe der Ausschleusung aus dem Wiederverwendungsprozess

Ergänzende Informationen zu Kosten und Erlösen oder andere Größen zum Produkt (kWh, Arbeitszeit für die Herstellung, etc.) können als optionale Datenebene vorgesehen werden.

Aus normungssystematischer Sicht sollte das Vorhaben als Methodennorm konzipiert werden. Normungsgegenstand wäre demnach nicht die Vorgabe absoluter Einzelfallwerte, sondern die Standardisierung eines belastbaren Verfahrensrahmens. Ein solcher Rahmen hätte insbesondere einheitliche Begriffe und Abgrenzungen, einen definierten Mindestdatensatz, Regeln zur Beurteilung von Datenqualität und Unsicherheit, eine nachvollziehbare Berechnungslogik, standardisierte Ergebnisformate sowie anschlussfähige Datenstrukturen für digitale Informationssysteme zu umfassen. Auf diese Weise ließe sich das Vorhaben auf diejenigen Elemente konzentrieren, die tatsächlich verallgemeinerbar und normierbar sind. Zugleich würde vermieden, dass die Norm mit politischen Zielwerten, volatilen Marktannahmen oder produktspezifischen Sonderfällen überfrachtet wird.

Im Normungsantrag soll die klarere methodische Anbindung an existierende LCA-/Carbon-Footprint-Normen (ISO 14040/44, 14067, IEC 63366, IEC 63372) beschrieben werden. Bestehende Normen zur Erhebung von Umweltdaten und die Herangehensweise werden berücksichtigt.

3. Verwendetes Material zur Berechnung von Umweltauswirkungen mit KWR-Kreisen

  1. Daten von Herstellern (…die sind vorhanden > Material, Energie)
  2. Verwender (Konsumenten)
  3. Entsorgung (grobe Vorstellung, reicht nicht aus für vernünftiges Planungsmodell)
  4. Was hat ein Recycler Menge zu erwarten

4. Einbeziehen des DPP (‚Was ist im Produkt drin‘)

  1. Materialzusammensetzung eines Gerätes
  2. Deklaration von Stoffen und Materialien
  3. Verwendung und Erstellung eines Common Data Dictionary
  4. Digitaler Zwilling
  5. Produktabschätzungen
    1. Wie lange ist die Lebensdauer eines Produktes
    2. Können Reparaturen durchgeführt werden (Unter welchen Bedingungen)
    3. End of Life (unter Berücksichtigung von Abfallnormen > IMDS-System)
    4. Verbinden von einzelnen vorhandenen Systemen


5. Warum wird diese Norm gebraucht ?

Das Dokument soll keine detaillierte stoffstromgenaue Bilanzierung ersetzen und auch nicht den Anspruch erheben, die bestehende LCA-/PCR-Normung zu übertreffen oder zu duplizieren. Die Zielsetzung des Normungsvorhabens ist eine Planungsmethode für eine bestimmte Region (insbesondere Deutschland). Damit unterscheidet sie sich grundlegend von den internationalen Normen, die auf globale Anwendbarkeit, internationale Vergleichbarkeit von Produkten und Harmonisierung von Methoden zur Produktbewertung ausgerichtet sind. Im geplanten Vorhaben geht es nicht um die weltweite Vermarktung von Produkten, sondern um ein Werkzeug für regionale/kommunale bzw. nationale Planung von Re-Use- und Wiederverwendungspfaden.

Es gibt keine systematische Methode, ‚Kreislaufwirtschaft‘ darzustellen, zu bewerten, Handlungen dafür abzuleiten, oder für gestellte Ziele der Umwelt oder Wirtschaft nachvollziehbare Aussagen und Aktionen herauszuarbeiten. Zum einen liegt das an den zwar vielfältigen vorhandenen Zahlen bzw. Daten, die jedoch nicht in geeigneter Form für bestimmte Aussagen vorliegen, erst erhoben, umbewertet oder für den vorgesehenen Zweck neu bewertet werden müssen. Es liegen viele Datenbanken vor, die mit ihren eigenen Methoden Daten erhoben haben, jedoch nicht miteinander korrelieren. Soll für diese Datenbanken eine Vergleichbarkeit hergestellt werden, müssen rechnerisch Korrekturgrößen eingeführt werden. Mit diesen Korrekturgrößen werden jedoch neue Variablen in die Daten zugefügt, die neue Fehlerquellen bedeuten.

Alle Zahlen und Daten, die sich von der Realität entfernen, sind nicht für belastbare Entscheidungen zu gebrauchen, da die große Gefahr besteht, falsche Entscheidungen aufgrund unzuverlässiger Auswertungen zu fällen. Das Vorliegen der verschiedenen Zahlenwerke ist ein weiteres Problem, da in den meisten Fällen diese wegen des Urheberrechts oder anderer Gründe nicht verbunden oder zusammen genutzt werden können. Die andere Alternative, Zahlenwerke selbst zu erstellen, wird aus Kostengründen unterbleiben, je nachdem, welche Zahlen gewonnen werden sollen. Zahlenwerke zu verwenden, die von einer großen Anzahl von Anwendern verwendet werden, ist ebenfalls keine Garantie, dass diese korrekt sind, nur weil viele Anwender diese verwenden. In der üblichen Praxis wird es hingenommen, in dieser Weise vorzugehen, im Bewusstsein, dass ein gewisser Fehler in den Zahlen vorhanden ist – dieser Fehler wird einkalkuliert, weiß jedoch nicht, wie groß dieser ist.

Müssen Bundesregierung, Landesregierung, Kommunen, Kreise oder Städte und Ortsverwaltungen Entscheidungen zu Themen mit Bezug zum Umweltschutz und (Kreislauf)Wirtschaft treffen, wäre es hilfreich sogar erforderlich, diese Entscheidungen mit realistischen Daten begründen zu können. Umso mehr besteht die Notwendigkeit, wenn die zu investierenden Summen größer werden und bei Fehlinvestitionen große Verluste anrichten können bzw. das gesteckte Ziel auch verspätet sichtbar nicht erreicht werden kann. Die gleichen Argumente gelten ebenso für Wirtschaftsunternehmen - Kreislaufwirtschaft muss ‚wirtschaftlich‘ Sinn machen, sonst ziehen die Unternehmen derartige Geschäftsmodelle nicht ins Kalkül.

Um Fehlentscheidungen entgegenzuwirken, soll ein Modell weiterentwickelt werden, das bisher aus dem UBA Verbändeprojekt WeWaWi bekannt geworden ist unter dem Namen KWR-Kreise. Dieses Modell integriert alle Stationen und Aktionen von Produkten in einer ‚Kette‘ und verfolgt den Weg von der Entstehung bis zur Materialentsorgung. An den Stationen und Wegen können gemessene, berechnete oder erhobene Zahlenwerte angebracht werden. In der Art eines Netzplanes können Messwerte für die Stückzahl eins oder entsprechend viele festgehalten werden. Zu den Stationen werden Aktionen, also Tätigkeiten, die für oder mit den Produkten vorgenommen werden, dokumentiert. Eine einheitliche Datenverwaltung gleichartig erzeugter Daten ist wünschenswert, da zukünftig Datenauswertung immer öfter automatisiert vorgenommen werden wird. Die Vorbereitung des digitalen Produktpasses ist dafür ein hervorragendes Beispiel. Auf der anderen Seite ist die in der IT-Technik in den letzten Jahren stark vorangetriebene ‚KI‘, die befähigt werden soll, Daten selbständig zu finden und zu analysieren. Dafür notwendig ist ein Datenmanagement, das von gleichartigen Daten ausgehen muss. Als letzte Schnittstelle für den Menschen müssen Darstellungen und Auswertungen erzeugt werden, die Massen an Zahlen geeignet zusammenfassen können und der Mensch mit den Aggregationen eine aussagefähige Bewertung ableiten kann.

Nach diesen Vorbereitungen können mit Hilfe geeigneter Darstellungen und Auswertungen die gewünschten Fragestellungen beantwortet werden. Wenn in diesem Gesamtdatenmodell realistische Daten vorliegen oder bestimmte Daten nicht vorliegen – auch nicht vorhandene Daten stellen eine Information dar, die bewertet werden kann – sind belastbare und nachvollziehbare Aussagen möglich, die zu Entscheidungen führen, die evtl. ohne diese Überprüfungen anders ausgefallen wären.

6. Wer wird diese Norm voraussichtlich anwenden (z.B. Anwendungsbereich) ?

Im Blickfeld liegen kommunale Entscheidungsträger, Akteure aus der (Wiederverwendungs) Wirtschaft als auch aus der Abfallwirtschaft. Die öffentliche Hand hat auf den Umweltschutz zu achten, wenn Vorgaben bzw. Gesetze überarbeitet oder neu geschrieben werden. Zwar werden in vielen Fällen Gutachten eingeholt, jedoch werden diese in heutiger Zeit häufig angezweifelt oder gar der Klageweg eingeschlagen. Das führt zu erheblicher Zeitverzögerung. Somit sind gewisse Effekte oder Veränderungen, die im guten Glauben veranlasst wurden, auf Jahre nicht umsetzbar.

Werden diese Entscheidungen dagegen auf Basis entsprechend dieser Norm generierter Daten und Auswertungen getroffen, ist zu erwarten, dass sich das Risiko, dass diese angezweifelt werden, zumindest verringert. Als Beispiel soll die Erweiterung der Sammlung von Kleinelektrogeräten angeführt werden, die in Fachkreisen skeptisch gesehen wird. Hat die Umwelt hier einen Nutzen oder wirkt die Maßnahme negativ ? Die zweite Frage lautet, ist die Sammlung wirtschaftlich durchführbar oder möchte kein Unternehmen dort einsteigen und ein Geschäftsmodell umsetzen ?

Der zweite Ansprechpartner für dieses Dokument sind Wirtschaftsunternehmen, die im Bereich der Kreislaufwirtschaft tätig werden wollen. In vielen Fällen liegt die Schlagkraft eines Unternehmens jedoch darin, in Nischenmärkte erfolgreich zu sein, weil verlässliche Daten ansonsten nicht erhältlich und Akteure in diesem Bereich nicht sichtbar oder scheinbar übermächtig sind. Die momentan eingefahrenen Wege werden nicht verlassen bzw. kein Unternehmen wagt das Eindringen mit neuen Geschäftsideen, weil der Bereich zu stark gesetzlich geregelt ist. Würden KWR-Kreise mit vorhandenen Daten aufgefüllt oder untersucht werden, könnten möglicherweise Ergebnisse erzeugt werden, die dringend auf eine Änderung einiger Systemzweige hindeuten. So könnte die Analyse und Auswertung auf den Fakt stoßen, dass Sammelbehälter in Form von 30m³-Containern nicht die Kreislaufwirtschaft beschleunigt. Andere Sammelbehälter müssten gefunden und für eine brauchbare Wirtschaftstätigkeit verwendet werden. Aus dem KWR-Modell könnte auch analysiert werden, wieviel Erlöse mit anderen Transportbehältern voraussichtlich erzeugt werden könnten.

Ebenfalls im Bereich der Abfallwirtschaft kann diese Vorgehensweise eingesetzt werden. Mit Hilfe entsprechender Untersuchungen bzw. Auswertungen durch die in der Norm beschriebenen KWR-Kreise könnten Geschäftsmodelle entdeckt werden, die eine ‚Kreislaufwirtschaft‘ in Gang bringen. Sicher ist, dass jedes Produkt als Abfall hierhergelangt. Somit ist in diesem Bereich die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder zu erzeugen, am größten. Jedoch fehlt es an nötigen Entscheidungen und Zutrauen, dass neue Geschäftsmodelle gelingen könnten. Zum einen wird in verwandte Geschäftsmodelle nicht investiert, weil die Gesetzeslage nicht verlässlich ist und wirtschaftliche Tätigkeit verhindert. Mit Untersuchungen bzw. Auswertungen durch die in der Norm beschriebenen KWR-Kreisen kann dieses Potential herausgearbeitet werden und neben den Auswertungen Empfehlungen an den Gesetzgeber unterstützen, bestimmte Regeln abzuschaffen oder zu verändern und damit den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft zu begünstigen und zu beschleunigen. Beispiele gibt es sehr viele (Separationsverbot, Herstellersammelsysteme außerhalb einer örE [öffentlich rechtliche Entsorgung], Zeitpunkt der Abfallwerdung - wann darf ein ‚Produkt‘ gehandelt werden, wann ändert eine Ware seinen Status [Produkt / Abfall], etc.). Gezielte KWR-Analysen können hier Sicherheit geben und Investoren einen tieferen und fundierteren Blick verschaffen.

7. Welche öffentlichen Interessen sind von der Norm voraussichtlich betroffen (z.B. Sicherheit, Verbraucherschutz, Interoperabilität, Nachhaltigkeit) ?

Für die beabsichtigte Norm spricht als stärkstes Argument die Nachhaltigkeit. Daher ist es so wichtig, die Kreislaufwirtschaft wesentlich stärker in Gang zu bringen, als diese sich momentan zeigt. Diese schwierige Aufgabe muss vom Konsumenten angenommen werden. Ist er nicht bereit mitzumachen, kann eine neue Norm (KWR-Kreise) sehr viel weniger zur Kreislaufwirtschaft beitragen. Durch die Analyse von strategischen Zahlenannahmen können jedoch Ziele abgeleitet werden, die sich Landes- oder Bundesverwaltungen stellen können. Bei ersten KWR-Kreis-Analysen wurden im WeWaWi-Projektbericht Berechnungen vorgestellt, die mit einer Lebensdauerverlängerung den Nutzen für Verbraucher und Umwelt dargestellt haben und damit eine Form des Verbraucherschutzes ist. Bei anderen KWR-Kreis-Analysen wurde berechnet, dass eine Reduktion der Anzahl von Neuprodukten die Menge an CO2-e wesentlich reduzieren kann, wenn dafür gebrauchte Waschmaschinen länger verwendet werden.

Von einer Interoperabilität im Bereich Kreislaufwirtschaft ist zu sprechen, wenn Hersteller und Abfallwirtschaft miteinander ausgiebig kommunizieren und Daten austauschen. Das ist bisher nicht zu beobachten. Keiner der beiden Bereiche bemüht sich oder unternimmt Anstrengungen, die beiden Seiten helfen könnten. Mit Hilfe von KWR-Kreisen entsprechend der Norm könnte beiden Akteuren gezeigt werden, welche Mengen (Abfallwirtschaft) an Altgeräten bei der Abfallwirtschaft vorhanden sind, bzw. welche Mengen (Produktion) an Neugeräten von den Herstellern in den Markt verkauft werden. Die Abfallwirtschaft könnte den Herstellern mit Hilfe entsprechender Auswertungen aus KWR-Kreisen entsprechend der Norm mitteilen, bei welchen Akteuren bestimmte Geräte welche Fehler aufweisen. Der Vorteil für Hersteller liegt darin, dass die Geräte gezielt verbessert und somit deren Lebensdauer und Qualität verbessert werden kann. Umgekehrt können die Produkte, bzw. Produktteile, die erhaltenswert sind, identifiziert werden, was es der Abfallwirtschaft oder vorgeschalteter Unternehmen ermöglicht, Altgeräte gezielt zu demontieren, um Produktteile wiederzuverwenden.

Unternehmen der Abfallwirtschaft oder neue Unternehmen in diesem Bereich könnten mit geeigneten Datenanalysen die Entscheidung fällen, in neue Geschäftszweige zu investieren und tätig zu werden. Bei entsprechenden Investitionen werden in einem Businessmodell finanzielle Aussagen zur Tragfähigkeit benötigt, wozu KWR-Kreis-Analysen beitragen können.

8. Wer sollte in die Entwicklung der Norm einbezogen werden (z.B. Anwender, Hersteller, öffentliche Hand, Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft usw.) ?

Das Thema ist derart von Interesse, dass alle Akteure in einem Wirtschaftskreislauf inkl. der Entsorgungswirtschaft, Wissenschaft und anderen beteiligten Bereichen wie Verwaltung und Gesetzgebung, mit einbezogen werden sollten.

Für den Hersteller gäbe es z.B. zusätzliche Erkenntnisse hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft-gerechten Konstruktion von Produkten, nicht nur in Richtung der Lebensdauerverlängerung, was sich gelegentlich auf einen höheren Preis auswirkt, sondern auch hinsichtlich einer möglichen Verringerung des Aufwands bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder schließlich der Wiederverwendung von Materialien (Sekundärressourcen).

Die Abfallwirtschaft hat die schwierige Aufgabe zu erfüllen, möglichst unbemerkt Geräte zu entsorgen, zumindest kostengünstig. Bei dem momentan angewendeten Modus sind von vornherein weitere Konzepte / Geschäftsmodelle ausgeschlossen, die evtl. besser wirken würden. Wenn ein KWR-Kreis entsprechend der Norm ergeben würde, dass eine vorhandene große Menge an Geräten nicht zur Vorbereitung zur Wiederverwendung gelangt, könnte mit einem Planspiel eine Variante eines KWR-Kreises zeigen, dass mit Zuschüssen aus den Abfallgebühren die Quote der wiederverwendeten Geräte erheblich erhöht werden könnte und die Abfallwirtschaftsbetriebe für diese Tätigkeiten eine Bezahlung erhalten würden.

Vorhandene Wirtschaftsbetriebe oder neu entstehende Unternehmen könnten sich für das Modell KWR-Kreise interessieren, um zu testen, ob ein gedachtes oder angenommenes Geschäftsmodell funktionieren würde. Hersteller können an gewissen KWR-Kreisen entsprechend der Norm interessiert sein, um herauszufinden, welche Wege ihre Geräte überhaupt gehen. Es gibt bisher keine grundsätzliche Untersuchung, die darlegt, welche Akteure mit welchen Produkten oder Teilen von Produkten in Berührung kommen.

Grundsätzlich sind alle Akteure der Hersteller und der Kreislaufwirtschaft für diese Norm anzusprechen und zur Mitarbeit einzuladen. Die entsprechenden Verbände wären BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.), BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.), ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie e.V.), ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.), HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.), VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.), BGA (Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.), BVE (Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie e.V.), IHK (Industrie und Handelskammer).

  • Kennen Sie Personen, Unternehmen oder Organisationen, die bereits Unterstützung für die Norm zugesagt haben? 
  • Kennen Sie Normen, andere bestehende Regelwerke (z. B. Unternehmensrichtlinien, technische Regelwerke), relevante wissenschaftliche Publikationen oder Patente, die auf diesem Gebiet bereits Informationen enthalten?


9. Betreffende Normen und Gremien mit Berührungspunkten

Folgende Normen werden angesprochen und sind zu beachten:

  1. Norm für…(siehe Tabelle unten unter der Frage "Kennen Sie Normen, andere bestehende Regelwerke (z. B. Unternehmensrichtlinien, technische Regelwerke), relevante wissenschaftliche Publikationen oder Patente, die auf diesem Gebiet bereits Informationen enthalten?)"
  2. VDI-Richtlinien



Folgende betroffene Gremien

  1. KU-Fachbeirat 1 "Umweltschutz"
  2. KU-Fachbeirat 2 "DIN/DKE Fachbeirat Circular Economy"
  3. KU-AK 7 "Ressourcenschutz und umweltverträgliche Produkt- und Prozessgestaltung"
  4. NA 172-00-03 AA "Ökobilanzen und umweltbezogene Kennzeichnung"
  5. NA 172-00-20 AA "Circular Economy"
  6. NA 172-00-20-01 GAK "Gemeinschaftsarbeitskreis NAGUS/DKE, Materialeffizienz von Produkten, insbesondere im Ökodesign-Rechtsrahmen"

10. Referenzen

Im IEC TC 111 (https://www.iec.ch/dyn/www/f?p=103:7:::::FSP_ORG_ID:1314) sind u.a. Normen entwickelt worden, die sich mit "Product Category Rules (PCR)" sowie "Product Specific Rules (PSR)" beschäftigten, diese Ansätze könnten hier interessant sein (https://www.iec.ch/dyn/www/f?p=103:14:516107457730258::::FSP_ORG_ID,FSP_LANG_ID:27322,25)

Ein PCR ist ein Regelwerk für eine gesamte Produktkategorie, das festlegt, wie Umweltdeklarationen (EPDs) nach ISO 14025 Typ III zu erstellen sind. Es definiert u. a. Systemgrenzen, funktionale Einheiten, Datengrundlagen und Methodik der Lebenszyklusanalyse.
Zweck:
Sichert die Vergleichbarkeit von EPDs innerhalb derselben Produktkategorie.

Beispiele:
EN 15804 für Bauprodukte
IEC 63366 für elektrotechnische Produkte

Ein PSR ist eine spezifische Ergänzung zu einem PCR, zugeschnitten auf eine bestimmte Produktfamilie oder ein eng umrissenes Produktsegment. PSRs verfeinern die PCR‑Vorgaben und fügen produktspezifische Anforderungen, Modellierungsregeln oder Datensätze hinzu.
Zweck:
Präzisiert die Methodik für konkrete Produktarten, damit ihre EPDs fachlich korrekt und noch genauer vergleichbar sind.
Stellt sicher, dass Besonderheiten einzelner Produkte angemessen berücksichtigt werden.
Beispiel:
IEC TS 63058 ED1.0 für Niederspannungs‑Schaltgeräte

Da im Rahmen der EPD- und DPP-Entwicklungen schon Strukturen entwickelt oder vorhanden sind, sollten diese auch genutzt und weiterentwickelt werden. Eine enge Abstimmung mit den deutschen und internationalen Kollegen, die in diesen Bereichen arbeiten, würde ich sehr begrüßen. Da der DPP der EU so angelegt ist, dass er Teilmodelle der Verwaltungsschale (AAS) der IDTA aufnehmen und verwenden kann (https://industrialdigitaltwin.org/content-hub/teilmodelle), sollte dies in diesem Projekt ebenfalls erwogen werden.

Als unterste Ebene braucht man Semantic Dictionaries wie ECLASS (https://eclass.eu/) oder die IEC CDD (https://cdd.iec.ch), die für die ganzen Beschreibungen die notwendige Semantik (Bedeutung) in Form von Klassen, Blöcken, Merkmalen und Werten liefern.

Für den Leitfaden müssen die verschiedenen Stakeholder klar definiert und gegeneinander abgegrenzt werden. Um Zitat "Methoden zur Datenerhebung und Verfahren zur Datenauswertung" bereitzustellen, braucht es standardisierte Beschreibungen (Dictionaries) dies sich kategoriebezogen (PCR, PSR), für den gesamten Lifecycle (gemäß R-Strategien) erhoben und über ein gemeinsames Austauschformat (DPP, AAS) allen Beteiligten (Hersteller, Owner/Operator, (Zwischen-)Händler, Wartungsfirmen, Recyclern) zur Verfügung gestellt werden.


Bitte auch Themen wie: Critical Raw Material Act (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj/eng) oder EUDR European Deforestation Regulation (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1115/oj/eng) mitbeachten.“


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Kennen Sie Personen, Unternehmen oder Organisationen, die bereits Unterstützung für die Norm zugesagt haben?

Stefan Ebelt & Felix Lösing

ReUse e. V.

Fried Schütze

DIN-Verbraucherrat

Christian Dworak

BSH Hausgeräte

Alisha Marquardt

Incycle Wert.Stoff.Management

Thomas Müller-Kirschbaum

Circular Valley Stiftung

Tushar Singh

Hochschule Pforzheim

Oliver Sodtke

Bundesverband Tischler, Schreiner

Tobias A. Zorn

Fabriktester.de

Marie Fechner

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Abteilung 5 Referat für Abfallwirtschaft, Rechtsangelegenheiten


Kennen Sie Normen, andere bestehende Regelwerke (z. B. Unternehmensrichtlinien, technische Regelwerke), relevante wissenschaftliche Publikationen oder Patente, die auf diesem Gebiet bereits Informationen enthalten? TO DO alle

Mapping von COG Circular Economy: Miro Board 

Ökodesign - Mapping Normen und Direktiven

relevante Themen für das Normungsvorhaben Mapping Normen und laufende Normungsaktivitäten
Was brauchen wir um die Umweltauswirkungen & ökonomischen Auswirkungen zu berechnen?

Normen des NAGUS 3 Ökobilanzen und umweltbezogene Kennzeichnung und
NA 172-00-03-04 AK Carbon Footprint von Produkten

ISO 14067 Carbon Footprint von Produkten

Was brauchen wir zur Produktdeklaration?
Materialdeklarationsnormen? E DIN EN IEC 82474-1 VDE 0042-2474-1:2023-12 Materialdeklaration
Nutzungsphase: Methoden zur Abschätzung Lebensdauer etc.  JTC 10 Normen - siehe NA 172-00-20-01 GAK Gemeinschaftsarbeitskreis NAGUS/DKE, Materialeffizienz von Produkten, insbesondere im Ökodesign-Rechtsrahmen
End-of-life: Abfallbehandlungsbereich 

EN 50625-1:2014       Collection, logistics & Treatment requirements for WEEE - Part 1: General treatment requirements

CLC/TS 50625-3-1:2016       Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 3-1: Specification for de-pollution – General

EN 50625-2-1:2014   Collection, logistics and treatment requirements for WEEE - Part 2-1: Treatment requirements for lamps

CLC/TS 50625-3-2:2016       Collection, logistics & Treatment requirements for WEEE - Part 3-2: Technical specification for de-pollution - Lamps

EN 50625-2-2:2015  Collection, logistics & Treatment requirements for WEEE - Part 2-2: Treatment requirements for WEEE containing CRTs and flat panel displays

CLC/TS 50625-3-3:2017       Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 3-3: Specification for de-pollution - WEEE containing CRTs and flat panel displays

EN 50625-2-3:2017  Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 2-3: Treatment requirements for temperature exchange equipment and other WEEE containing VFC and/or VHC

CLC/TS 50625-3-4:2017       Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 3-4: Specification for de-pollution - temperature exchange equipment

EN 50625-2-4:2017  Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 2-4: Treatment requirements for photovoltaic panels

CLC/TS 50625-3-5:2017       Collection, logistics & Treatment requirements for WEEE - Part 3-5: Technical specification for de-pollution - Photovoltaic panels

CLC/TS 50625-4:2017           Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 4: Specification for the collection and logistics associated with WEEE

EN 50614:2020           Requirements for the preparing for re-use of waste electrical and electronic equipment

Digitaler Produktpass

DIN/DKE Gemeinschaftsausschuss Digitaler Produktpass

Common Data Dictionary (CDD)

prEN 18364 Circular Economy - Produktbezogener Daten- und Informationsaustausch entlang von Wertschöpfungsnetzen


Aus Kommentar von Herrn Dickmann:

Im IEC TC 111 (https://www.iec.ch/dyn/www/f?p=103:7:::::FSP_ORG_ID:1314) sind u.a. Normen entwickelt worden, die sich mit "Product Category Rules (PCR)" sowie "Product Specific Rules (PSR)" beschäftigten, diese Ansätze könnten hier interessant sein (https://www.iec.ch/dyn/www/f?p=103:14:516107457730258::::FSP_ORG_ID,FSP_LANG_ID:27322,25)

Ein PCR ist ein Regelwerk für eine gesamte Produktkategorie, das festlegt, wie Umweltdeklarationen (EPDs) nach ISO 14025 Typ III zu erstellen sind. Es definiert u. a. Systemgrenzen, funktionale Einheiten, Datengrundlagen und Methodik der Lebenszyklusanalyse.
Zweck:
Sichert die Vergleichbarkeit von EPDs innerhalb derselben Produktkategorie.

Beispiele:
EN 15804 für Bauprodukte
IEC 63366 für elektrotechnische Produkte

Ein PSR ist eine spezifische Ergänzung zu einem PCR, zugeschnitten auf eine bestimmte Produktfamilie oder ein eng umrissenes Produktsegment. PSRs verfeinern die PCR‑Vorgaben und fügen produktspezifische Anforderungen, Modellierungsregeln oder Datensätze hinzu.
Zweck:
Präzisiert die Methodik für konkrete Produktarten, damit ihre EPDs fachlich korrekt und noch genauer vergleichbar sind.
Stellt sicher, dass Besonderheiten einzelner Produkte angemessen berücksichtigt werden.
Beispiel:
IEC TS 63058 ED1.0 für Niederspannungs‑Schaltgeräte

Da im Rahmen der EPD- und DPP-Entwicklungen schon Strukturen entwickelt oder vorhanden sind, sollten diese auch genutzt und weiterentwickelt werden. Eine enge Abstimmung mit den deutschen und internationalen Kollegen, die in diesen Bereichen arbeiten, würde ich sehr begrüßen. Da der DPP der EU so angelegt ist, dass er Teilmodelle der Verwaltungsschale (AAS) der IDTA aufnehmen und verwenden kann (https://industrialdigitaltwin.org/content-hub/teilmodelle), sollte dies in diesem Projekt ebenfalls erwogen werden.

Als unterste Ebene braucht man Semantic Dictionaries wie ECLASS (https://eclass.eu/) oder die IEC CDD (https://cdd.iec.ch), die für die ganzen Beschreibungen die notwendige Semantik (Bedeutung) in Form von Klassen, Blöcken, Merkmalen und Werten liefern.




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2 Comments

  1. Hartwig Lohse

    Das Normungsvorhaben ist grundsätzlich zu unterstützen. Jedoch stellt es sich mir als äußerst komplex dar, soll es doch, was ebenfalls zu begrüßen ist die gesamte Bandbreite von der Produktion, beginnend mit der Konstruktion über Verwendung zur Wiederverwendung (zumindest z.T. durch Reparatur) und letztendlich zur Entsorgung umfassen. Somit sind natürlich auch die Art der potentiell zu ermittelten Daten äußerst heterogen, was noch durch die Diversität der in der Einleitung genannten Produktgruppen (Einwegprodukte, Verpackungen, Lebensmittel, Elektrogeräte und Bekleidung), sowohl innerhalb einer Produktgruppe als auch zwischen den Produktgruppen verstärkt wird. Auf jeden Fall fehlt im Scope eine entsprechender Hinweis auf welche Produktgruppen sich der Leitfaden fokussiert.

    Mir fällt es schwer zu sehen wie diese Vielfalt von potentiell relevanten Daten und Verfahren zu deren Ermittlung in einem Leitfaden durch eine, hinsichtlich Arbeitsfähigkeit begrenzten Anzahl von Experten adäquat berücksichtigt werden kann. Es werden Experten für jeden der o.g. Abschnitte des Lebenszyklus von Produkten aus den ebenfalls o.g. Produktgruppen benötigt. Vielleicht wäre es ein Weg in einem ersten Schritt sich für jede Produktgruppe, für die einzelnen Lebensabschnitte Gedanken zu machen, um das dann später zu einem Ganzen zusammenzufügen.

    Dabei darf, insbesondere bei langlebigen Produkten das Ziel einer Abfallvermeidung nicht über alle anderen Ziele der Kreislaufwirtschaft in Gestalt der R-Strategien gestellt werden. 

    Zusammenfassend gesagt, habe ich Interesse an einer Mitarbeit bei der Erstellung des Leitfadens, jedoch fehlt mir für  die Entscheidungsfindung eine genauere Beschreibung dessen was erreicht werden soll; der Scope  sagt Alles aber auch Nichts.



  2. Klaus Dickmann

    Dem Kommentar von Herrn Lohse (vom 16.1.26) kann ich mich nur anschließen. Aus meiner Sicht ist eine Strukturierung entlang der Normungsroadmap für die "Circular Economy" sinnvoll (Ausgenommen die Punkte: Bauwerke und Kommunen sowie Digitalisierung/Geschäftsmodelle/Management):

    • Elektrotechnik und IKT
    • Batterien
    • Verpackungen
    • Kunststoffe
    • Textilien

    Im IEC TC 111 (https://www.iec.ch/dyn/www/f?p=103:7:::::FSP_ORG_ID:1314) sind u.a. Normen entwickelt worden, die sich mit "Product Category Rules (PCR)" sowie "Product Specific Rules (PSR)" beschäftigten, diese Ansätze könnten hier interessant sein (https://www.iec.ch/dyn/www/f?p=103:14:516107457730258::::FSP_ORG_ID,FSP_LANG_ID:27322,25)

    Ein PCR ist ein Regelwerk für eine gesamte Produktkategorie, das festlegt, wie Umweltdeklarationen (EPDs) nach ISO 14025 Typ III zu erstellen sind. Es definiert u. a. Systemgrenzen, funktionale Einheiten, Datengrundlagen und Methodik der Lebenszyklusanalyse.
    Zweck:
    Sichert die Vergleichbarkeit von EPDs innerhalb derselben Produktkategorie.
    Stellt sicher, dass alle Hersteller dieselben Regeln anwenden.
    Beispiele:
    EN 15804 für Bauprodukte
    IEC 63366 für elektrotechnische Produkte

    Ein PSR ist eine spezifische Ergänzung zu einem PCR, zugeschnitten auf eine bestimmte Produktfamilie oder ein eng umrissenes Produktsegment. PSRs verfeinern die PCR‑Vorgaben und fügen produktspezifische Anforderungen, Modellierungsregeln oder Datensätze hinzu.
    Zweck:
    Präzisiert die Methodik für konkrete Produktarten, damit ihre EPDs fachlich korrekt und noch genauer vergleichbar sind.
    Stellt sicher, dass Besonderheiten einzelner Produkte angemessen berücksichtigt werden.
    Beispiel:
    IEC TS 63058 ED1.0 für Niederspannungs‑Schaltgeräte


    Da im Rahmen der EPD und DPP Entwicklungen schon Strukturen entwickelt oder vorhanden sind, sollten diese auch genutzt und weiterentwickelt werden. Eine enge Abstimmung mit den deutschen und internationalen Kollegen, die in diesen Bereichen arbeiten würde ich sehr begrüßen. Da der DPP der EU so angelegt ist, dass er Teilmodelle der Verwaltungsschale (AAS) der IDTA aufnehmen und verwenden kann (https://industrialdigitaltwin.org/content-hub/teilmodelle), sollte dies in diesem Projekt ebenfalls erwogen werden.

    Als unterste Ebene braucht man Semantic Dictionaries wie ECLASS (https://eclass.eu/) oder die IEC CDD (https://cdd.iec.ch), die für die ganzen Beschreibungen die notwendige Semantik (Bedeutung) in Form von Klassen, Blöcken, Merkmalen und Werten liefern.

    Für den Leitfaden müssen die verschiedenen Stakeholder klar definiert und gegeneinander abgegrenzt werden. Um Zitat "Methoden zur Datenerhebung und Verfahren zur Datenauswertung" bereitzustellen, braucht es standardisierte Beschreibungen (Dictionaries) dies sich kategoriebezogen (PCR, PSR), für den gesamten Lifecycle (gemäß R-Strategien) erhoben und über ein gemeinsames Austauschformat (DPP, AAS) allen Beteiligten (Hersteller, Owner/Operator, (Zwischen-)Händler, Wartungsfirmen, Recyclern) zur Verfügung gestellt werden.

    Bitte auch Themen wie: Critical Raw Material Act (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj/eng) oder EUDR European Deforestation Regulation (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1115/oj/eng) mitbeachten.

    Danke für die Initiative!